| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
In Urteil 6B_744/2010 vom 12. Mai 2011 weicht das Bundesgericht von seiner bisherigen Praxis ab, dass ein Vorhandensein von verbotenen pornographischen Dateien im Cache-Speicher eines Internet-Browsers den Tatbestand von Art. 197 Ziff. 3bis StGB per se nicht erfülle. Vielmehr sei auf den subjektiven Tatbestand des Internetusers bezüglich dieser Dateien abzustellen, so dass sich bei Herrschaftswillen desselben an solchen Dateien im Cache-Speicher durchaus eine Strafbarkeit wegen Besitzes an harter Pornographie ergeben könne. In der vorliegenden Besprechung bewertet der Autor diese Praxisänderung und weist auf die damit verbundenen praktischen Konsequenzen hin.
Abstract
In den letzten Jahren wurden aufgrund politischer Aktualität gehäuft Untersuchungen der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) oder gar einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) gefordert. Dies geschah jedoch oft auf der Basis nicht realistischer Erwartungen zu ihrem Ausgang. Der Autor versucht über eine Darstellung sowohl der Möglichkeiten und Grenzen der Oberaufsicht in der Theorie als auch der tatsächlichen Wahrnehmung dieser wichtigen Funktion im gewaltenteiligen System durch die GPK die Diskussion wieder auf den Boden der Realität zurückzuführen.
Abstract
Geschiedene geniessen beim Tod ihres früheren Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungsansprüche gegenüber Sozialversicherungen. Diese Ansprüche bewegen sich regelmässig im Spannungsfeld zwischen Sozialversicherungs- und Familienrecht und weisen eine bedauerliche Inkohärenz in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen auf. Der Beitrag will die dennoch vorhandenen gemeinsamen Grundlagen aufdecken, die Anspruchsvoraussetzungen darlegen sowie Hinterlassenenleistungen gegenüber verwandten Rechtsinstituten abgrenzen.
Abstract
Im Bereich gesetzlich monopolisierter Märkte besteht generell kein Wettbewerb – das Monopol schliesst diesen vielmehr denknotwendig aus. Was geschieht jedoch, wenn das Monopol entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht oder nicht mehr angewendet wird? Am Beispiel der Siedlungsabfallentsorgung soll gezeigt werden, dass ohne die Anwendung des Kartellrechts keine andere Rechtsordnung imstande ist, den Wettbewerb in adäquater Weise zu schützen. Daneben wird auf die Schwächen der derzeitigen gesetzlichen Regelungen verwiesen mit dem Hinweis eines dringenden Handlungsbedarfs durch den Bundesgesetzgeber.
Abstract
BGer – Der Leiter eines Brockenhauses in Winterthur hat sich gegenüber einem Praktikanten der sexuellen Belästigung schuldig gemacht. Laut Bundesgericht hat er die Grenze des Erlaubten überschritten, als er dem jungen Mann den nackten Rücken gestreichelt hat. (BGE 6B_8/2011)
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BGer – Ein in Genf lebender Türke kann seine Pro-Forma-Gattin nicht zur Zahlung verpflichten. Das Bundesgericht hat seine Forderung nach finanzieller Unterstützung im Rahmen einer Eheschutzmassnahme abgewiesen. (BGE 5A_62/2011)
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BGer – Das Bundesgericht lehnt den Antrag eines wegen Mordes Verurteilten auf ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt Eric Cottier ab. Dieser hatte den Medien während des Prozesses gesagt, dass er zu 100% von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei. (Urteil 1C_321/2011) (sk)
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BGer – Der neue Ballspielplatz beim Strandbad Wollishofen muss mit einer zusätzlichen Schallisolation versehen werden. Das Bundesgericht hat einem Anwohner teilweise Recht gegeben. Nicht geändert werden müssen laut dem Gericht die Betriebszeiten. (Urteil 1C_34/2011)
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BGer – Die Erben eines Grundstücks, das sich in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Jussy (GE) befindet, müssen den vor 20 Jahren im Garten angelegten Pool entfernen. (Urteil 1C_564/2010) (sk)
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BGer − Das Bundesgericht hält in seinem neusten Urteil zum strafrechtlichen Besitzesschutz fest, dass eine Nutzungsordnung für die Parkanlage der Grossen Schanze in der Stadt Bern auf öffentlich-rechtlichem Weg erlassen werden muss und dass das bestehende richterliche Verbot deshalb unwirksam ist. (Urteil 6B_116/2011)
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BStGer – Der tschechische Unternehmer Tomas Pitr bleibt in Schweizer Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht hat auch seine dritte Beschwerde abgewiesen. Der vor einem Jahr in St. Moritz verhaftete Tscheche hatte eine Million Franken Fluchtkaution angeboten. (Urteil RR.2011.175)
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Die Kommsission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) rät ihrem Rat, den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels anzunehmen.
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Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am 10. August 2011 in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Es sieht u.a. vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2011 bis und mit 16. Juli 2011 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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