Keine höhere Entschädigung für Hells Angel
BStGer – 30’200 Franken für Verteidigungskosten und 3’000 Franken Genugtuung an einen Zürcher Hells Angel sind laut Bundesstrafgericht genug, um ihn nach der Einstellung des Verfahrens der Bundesanwaltschaft zu entschädigen. Das Gericht hat seine höheren Forderungen abgewiesen. (Urteil BB.2011.32)
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