WAK-N: Nachrichtenlose Vermögen – Regelung im Gesetz
Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Finanzinstituten sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) möchte dies im Gesetz so festlegen. Der Bundesrat möchte die Frist auf Verordnungsstufe regeln.
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