Keine Kostentragungspflicht für zu Unrecht verdächtigte Banken
Banken sollen die Kosten von Untersuchungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) künftig nur noch tragen müssen, wenn sich die Vorwürfe bestätigt haben. Der Nationalrat hat am 21. Dezember 2011 eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben gutgeheissen.
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