Untermiete: Bundesgericht erinnert an Grundsätze der Untervermietung
BGer – Das Bundesgericht erinnert daran, dass Mieter ihre Wohnung nur dann untervermieten dürfen, wenn sie eine spätere Rückkehr planen. Wurde beim Vermieter keine Zustimmung für die grundsätzlich erlaubte Untervermietung eingeholt, kann dies eine Kündigung rechtfertigen. (BGE 4A_227/2011)
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