Jusletter

Armes à sous-munitions : interdiction, également pour le financement

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: Jurius, Armes à sous-munitions : interdiction, également pour le financement, in: Jusletter 12. März 2012
Streumunition wird in der Schweiz verboten. Das Verbot wirkt ebenfalls auf die Finanzierung zur Herstellung solcher Bomben, wenn auch nur indirekt. Der Nationalrat wollte in diesem Punkt nicht weiter gehen als der Ständerat. (sk)

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