Neues Rechnungslegungsrecht tritt auf 1. Januar 2013 in Kraft
Die Schweiz erhält ein neues Rechnungslegungsrecht, dessen Anforderungen nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen abgestuft sind. Der Bundesrat hat am 21. November 2012 die entsprechende Änderung des Obligationenrechts und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
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