Rauchverbot: Busbahnhof ist kein geschlossener Raum
BGer – Ein Reisender, der auf einem Quai im Busbahnhof von Freiburg eine Zigarette geraucht hat, muss keine Busse bezahlen. Laut Bundesgericht wurde die unterirdische Halle entgegen der Ansicht des Staatsanwalts zu Recht nicht als «geschlossener Raum» bewertet. (Urteil 6B_61/2012)
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