Kino durfte Rollstuhlfahrer Zutritt verwehren
BGer – Die Abweisung eines Rollstuhlfahrers in einem Genfer Kino hat nicht gegen das Verbot der Diskriminierung von Behinderten verstossen. Laut Bundesgericht erfolgte die Zutrittsverweigerung nicht wegen mangelnder Toleranz, sondern aus Sicherheitsbedenken. (BGE 4A_367/2012)
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