Unfallbegriff präzisiert: Krankenkasse muss Zahnunfall bezahlen
BGer – Die Krankenkasse KPT muss die Kosten eines Zahnunfalls bezahlen, den ein Versicherter 2011 am Rande des Berner Frauenlaufs erlitten hat. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Kasse gegen einen Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts abgewiesen. (Urteil 9C_776/2012)
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