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Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes am 1. Januar 2008 sind die Regeln für die Berechnung des Netznutzungsentgelts (Tarif) erstmals einheitlich festgelegt worden. Unter anderem müssen gemäss Art. 15 Abs. 3 StromVG die Kapitalkosten für die Berechnung der Tarife auf Basis der «ursprünglichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten» der Elektrizitätsversorgungsunternehmen ermittelt werden. Doch was ist unter diesen Kosten zu verstehen? Christian Sahli und Thomas J. Wenger betrachten und bewerten aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juli 2012, welches sich mit dieser Frage befasst und die diesbezügliche Praxis der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom) korrigiert.
 
Wie lange besteht ein Kaufsrecht? Was gilt für Vereinbarungen, die vor der Gesetzesrevision 1994 getroffen wurden? Dr. Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay kommentieren das Urteil des Bundesgerichts vom 2. Oktober 2012 und beschreiben die Grundsätze des Kaufsrechts im Allgemeinen (vgl. auch schon Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer, Übergangsrechtliche Behandlung von altrechtlich begründeten, unbefristeten Kaufsrechten, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 13. November 2012).
 
Ausgehend von der durch das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Oktober 2012 ausgelösten Debatte um Retrozessionen (vgl. z.B. Peter Nobel, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen, in: Jusletter 19. November 2012; Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen – Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 28. November 2012), befasst sich Prof. Dr. Monika Rotheingehend mit der Rolle der EBK bzw. der FINMA sowie mit Fragestellungen rund um eine moderne und rechtmässige Anlageberatung inkl. Vergütungssystem.
 
Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt, dass Widerhandlungen gegen die Ausführungsgesetzgebung «mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft» werden. Bei Annahme der Initiative müsste der Gesetzgeber diese Forderung nach einer Strafbestimmung umsetzen. Dr. Daniel Häusermann stellt die Frage nach den strafrechtlichen Konsequenzen der «Abzocker»-Initiative und kommt u.a. zum Schluss, dass viele Verstösse gegen die neuen aktienrechtlichen Regeln bereits als qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB strafbar wären.
 
Zu guter Letzt rezensiert Albert Evrard s.j. das Buch von Géraldine Mathieu und Claire Rommelaere «Le secret professionnel. Petit guide à l’usage du personnel hospitalier».
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG
Urteilsbesprechungen
Christian Sahli
Thomas J. Wenger
Abstract

In einem für die Strombranche wegweisenden Urteil gibt das Bundesgericht einem Elektrizitätsversorger bezüglich der Bestimmung der anrechenbaren Kapitalkosten in zwei wichtigen Punkten recht: Der doppelte Malus darf nicht mehr angewendet werden und die Aktivierung der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten ist keine Voraussetzung für deren Anrechenbarkeit. Hingegen ist der unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene, reduzierte Zinssatz gesetzeskonform. Die Kommentierung erläutert die Fragestellung, fasst die Erwägungen des Bundesgerichtes zusammen und würdigt das Urteil aus betriebswirtschaftlicher und juristischer Sicht.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Mascha Santschi Kallay
Mascha Santschi Kallay
Abstract

Das Bundesgericht befasste sich mit BGE 4A_189/2012 vom 2. Oktober 2012 mit der zulässigen Dauer eines altrechtlichen, d.h. vor dem 1. Januar 1994 begründeten Kaufsrechts. Die Autoren analysieren diesen Entscheid und erläutern zudem ausführlich die Grundsätze des Kaufsrechts, insbesondere auch des Ausübungsverfahrens.

Beiträge
Monika Roth
Monika Roth
Abstract

Erneut hat das Bundesgericht zu Retrozessionen entschieden. Umgehend werden neue Fragen thematisiert und wird auf ein «lausanne locuta, causa finita» gewartet. Das Urteil setzt sich mit Privatrecht auseinander, nicht mit Anlegerschutz; doch gibt es aufsichtsrechtliche Verbindungen. Auftragsrecht bleibt das privatrechtliche Fundament von Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Die FINMA sowie Vorhaben im Finanzmarktrecht dürfen das OR nicht aushebeln. Inspiriert von Jenny Holzer (ihr Truism lautet: a sense of timing is the mark of genius) befasst sich der Beitrag mit der Rolle der EBK bzw. der FINMA sowie mit speziellen Aspekten der Diskussion.

Daniel M. Häusermann
Abstract

Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», über die am 3. März 2013 abgestimmt wird, fordert unter anderem eine Strafbestimmung. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie diese Forderung gegebenenfalls umzusetzen wäre. Der Autor kommt zum Schluss, dass viele Verstösse gegen die neuen aktienrechtlichen Regeln als qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB strafbar wären. Darüber hinaus müsste der Gesetzgeber bestimmte Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Generalversammlung und der Stimmrechtsausübung durch Vorsorgeeinrichtungen unter Strafe stellen. Die Verhältnismässigkeit gebietet es, diese Tatbestände als Übertretungen auszugestalten.

Rezension
Albert Ed. Evrard
Abstract

Die ärztliche Schweigepflicht im Krankenhaus ist bei allen Beziehungen des Arztes zu beachten: gegenüber denjenigen, die dort arbeiten und gegenüber denen, die sich länger oder gelegentlich dort aufhalten. Dieser Leitfaden stellt in klarer Weise jede dieser möglichen Begegnungen dar, sei es mit Ärzten, Krankenschwestern, Sekretärinnen, Freiwilligen, Technikern, Besuchern, Familienangehörigen etc. Obwohl der Leitfaden auf belgischem Recht beruht, kann die hier angewandte Methode eine Inspiration für den Umgang mit dem Thema in anderen Rechtsordnungen sein. Denn letztendlich finden die Überlegungen ihr Fundament in der Achtung des Menschen, nämlich des Pflegenden und des Pflegebedürftigen. (bk)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Bürgergemeinde von Sonceboz-Sombeval im Berner Jura hat einen alten Rechtsstreit gegen die bernische Steuerverwaltung gewonnen. Das Bundesgericht entschied, dass die Bürger keine direkte Bundessteuer zahlen müssen. (BGE 2C_521/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die Ethical Coffee Company (ECC) darf ihre Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln in der Schweiz weiterhin nicht vertreiben. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Rekurs von ECC abgewiesen und das provisorische Verkaufsverbot damit bis auf weiteres bestätigt. (BGE 4A_508/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die Krankenkasse KPT muss die Kosten eines Zahnunfalls bezahlen, den ein Versicherter 2011 am Rande des Berner Frauenlaufs erlitten hat. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Kasse gegen einen Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts abgewiesen. (Urteil 9C_776/2012)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht rügt den Bundesrat und gibt einer Spitzenbeamtin in einem Lohnstreit Recht. Die ehemalige Direktorin war nach drei Jahren unbezahltem Urlaub für ein Jahresgehalt von über 200’000 Franken wieder angestellt worden – sie forderte jedoch rund 300’000 Franken. (Urteil A-3949/2012)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Aufarbeitung des arabischen Frühlings beschäftigt die Schweizer Justiz. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Beschwerde eines Schwiegersohns von Tunesiens Ex-Präsident Ben Ali zurückgewiesen. (Urteil BB.2012.101)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihr Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» an und startet hierzu eine Anhörung. Die Revision berücksichtigt die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur individuellen Vermögensverwaltung und die Revision des Kollektivanlagengesetzes. Das angepasste Rundschreiben präzisiert zudem die Pflichten der Vermögensverwalter. Die Anhörung endet am 3. April 2013.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.