Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes am 1. Januar 2008 sind die Regeln für die Berechnung des Netznutzungsentgelts (Tarif) erstmals einheitlich festgelegt worden. Unter anderem müssen gemäss Art. 15 Abs. 3 StromVG die Kapitalkosten für die Berechnung der Tarife auf Basis der «ursprünglichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten» der Elektrizitätsversorgungsunternehmen ermittelt werden. Doch was ist unter diesen Kosten zu verstehen? Christian Sahli und Thomas J. Wenger betrachten und bewerten aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juli 2012, welches sich mit dieser Frage befasst und die diesbezügliche Praxis der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom) korrigiert.
 
Wie lange besteht ein Kaufsrecht? Was gilt für Vereinbarungen, die vor der Gesetzesrevision 1994 getroffen wurden? Dr. Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay kommentieren das Urteil des Bundesgerichts vom 2. Oktober 2012 und beschreiben die Grundsätze des Kaufsrechts im Allgemeinen (vgl. auch schon Scarlett Schwarzenberger / Markus Vischer, Übergangsrechtliche Behandlung von altrechtlich begründeten, unbefristeten Kaufsrechten, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 13. November 2012).
 
Ausgehend von der durch das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Oktober 2012 ausgelösten Debatte um Retrozessionen (vgl. z.B. Peter Nobel, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen, in: Jusletter 19. November 2012; Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen – Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 28. November 2012), befasst sich Prof. Dr. Monika Rotheingehend mit der Rolle der EBK bzw. der FINMA sowie mit Fragestellungen rund um eine moderne und rechtmässige Anlageberatung inkl. Vergütungssystem.
 
Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt, dass Widerhandlungen gegen die Ausführungsgesetzgebung «mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft» werden. Bei Annahme der Initiative müsste der Gesetzgeber diese Forderung nach einer Strafbestimmung umsetzen. Dr. Daniel Häusermann stellt die Frage nach den strafrechtlichen Konsequenzen der «Abzocker»-Initiative und kommt u.a. zum Schluss, dass viele Verstösse gegen die neuen aktienrechtlichen Regeln bereits als qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB strafbar wären.
 
Zu guter Letzt rezensiert Albert Evrard s.j. das Buch von Géraldine Mathieu und Claire Rommelaere «Le secret professionnel. Petit guide à l’usage du personnel hospitalier».
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

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