| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ab. Kürzlich erstellte der Autor ein rechtsvergleichendes Gutachten, das diese Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext setzt und mit verschiedenen ausländischen Ordnungen vergleicht: Europäische Union, Deutschland, Österreich, Grossbritannien sowie USA. Während der parlamentarische Gegenvorschlag in etwa dem internationalen Standard entspricht und wohl noch etwas weiter geht, kommt die Studie zum Schluss, dass die «Abzocker»-Initiative globale Skurrilitäten enthält und dass ein nationaler Alleingang zu einem Standortnachteil für die Schweiz führen könnte.
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In BGE 138 I 305 änderte das Bundesgericht seine Praxis in Einbürgerungsangelegenheiten dahingehend, dass die Verletzung des Willkürverbots und des Rechtsgleichheitsgebots mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht gerügt werden kann. Die die Einbürgerung regelnden Normen vermitteln der gesuchstellenden Person eine hinreichend klar umschriebene Rechtsposition, welche sie legitimiert, sich auf Art. 9 und 8 BV zu berufen. Unseres Erachtens lässt sich eine solche Rechtsposition auch in anderen Rechtsgebieten begründen.
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Für den Erwerb von Wohneigentum zum eigenen Bedarf kann ein Vorbezug aus den Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pensionskassenguthaben) beansprucht werden. Ein aktueller Fall zeigt, dass es sich empfiehlt, den Vorbezug treuhänderisch zu überwachen, damit das «Zug-um-Zug-Geschäft», d.h. die Kaufpreiszahlung und die Eigentumsübertragung, korrekt abgewickelt werden kann.
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Todesfälle von Inhaftierten sind Realität. Hinter diesem traurigen Phänomen verbergen sich komplexe Probleme, die es zu lösen gilt. Die im Schweizerischen Strafgesetzbuch dafür vorgesehenen Möglichkeiten sind leider nicht immer zweckmässig. Der Beitrag untersucht zuerst die bestehende Rechtslage und schlägt danach neue Lösungsansätze vor. (bk)
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BGer – Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen. Das Bundesgericht hat darum die fristlose Kündigung eines Kaders des Zivilschutzes in Bellinzona aufgehoben. (BGE 8C_448/2012)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Freispruch des ehemaligen Ausserrhoder Polizeikommandanten Hansjörg Ritter abgewiesen. Mit diesem Urteil wird der Freispruch des Obergerichts vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung rechtskräftig. (Urteil 6B_28/2012)
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Die Schweizer Netzbetreiber stehen vor grossen Investitionen in die Erneuerung und den Ausbau der Stromnetze. Mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) schafft der Bundesrat die dazu erforderlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Er legt zudem fest, dass Datenmeldungen der Schweizer Strommarktteilnehmer, welche diese im Rahmen der neuen europäischen Transparenzverordnung für Strom- und Gasmärkte (REMIT-Verordnung) vornehmen müssen, ebenfalls an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom gehen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2013 bzw. am 1. Juli 2013 (Teil Datenmeldung) in Kraft.
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Mit einer Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Nationalrats, eine Mehrwertsteuerreform mit zwei Steuersätzen anstatt der heutigen drei auszuarbeiten. Neu sollen das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Steuersatz unterstellt werden. Zudem werden einige Steuerausnahmen abgeschafft. Die Vereinfachung der Mehrwertsteuer durch einen einheitlichen Steuersatz und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen hatte der Nationalrat am 21. Dezember 2011 abgelehnt.
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Anlässlich des siebten Datenschutztages wurde am 28. Januar 2013 eine Broschüre zum Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) herausgegeben. Der Inhalt wird hier wiedergegeben.
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Um einen langwierigen Konflikt zu beenden, soll die Schweiz den Staatsvertrag mit Deutschland zum Fluglärmstreit ratifizieren. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) empfiehlt einstimmig, das Abkommen trotz der Blockade in Deutschland abzusegnen.
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