Botschaft zur rascheren Entschuldung der Arbeitslosenversicherung
Um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden, sollen künftig auch Lohnanteile über 315‘000 Franken mit einem Beitragsprozent (sogenanntes Solidaritätsprozent) belegt werden. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien, den Verbänden und Organisationen grossmehrheitlich unterstützt. Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 den Entwurf der Gesetzesänderung und der Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
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