Vermögen aus Zigarettenschmuggel bleiben blockiert
BGer – Die im Rahmen der Zigarettenschmuggel-Affäre beschlagnahmten Vermögenswerte werden entgegen der Absicht des Bundesstrafgerichts vorerst noch nicht freigegeben. Das Bundesgericht hat in einem Zwischenentscheid der Bundesanwaltschaft Recht gegeben. (Verfügung im Verfahren 6B_238/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare