Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Unzulässigkeit von aktienrechtsbezogenen Strafbestimmungen in der vom Bundesrat zu erlassenden «Abzockerverordnung». Nach Ansicht der Autoren verstösst die Aufnahme von Strafbestimmungen auf Verordnungsstufe gegen den Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz». Der Strafrahmen des Initiativtextes lautend auf «Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen» kann nur gestützt auf formell-gesetzliche Normen angedroht werden. Für Tathandlungen, die gegen die Verbotsnormen der Minderinitiative verstossen, kann die Verordnung allenfalls Bussen vorsehen.
Abstract
Das Bundesgericht befasste sich unlängst mit einem Streit bezüglich der Abgrenzung zwischen Sonderrecht und gemeinschaftlichem Eigentum bei der Errichtung von Stockwerkeigentum vor der Erstellung des Gebäudes. Die Autoren nehmen diesen Entscheid zum Anlass, weitergehende Ausführungen zu dieser Problematik aufzuzeigen.
Abstract
Die Bedeutung von Apps hat in den letzten Jahren stark zugenommen und es gibt Apps für sämtliche Lebensbereiche. Einen besonders sensiblen Bereich stellt dabei der medizinische dar, für welchen es auf dem Markt ebenfalls zahlreiche Apps für die unterschiedlichsten Verwendungen gibt. Es stellt sich die Frage, ob solche Medical Apps nicht von der Heilmittelgesetzgebung erfasst werden und den gesetzlichen Anforderungen eines Medizinprodukts genügen müssen. Der Artikel geht dieser Frage nach und untersucht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Medical App als Medizinprodukt im Sinne der Heilmittelgesetzgebung gilt.
Abstract
Der Beitrag bietet einen Überblick über das «Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht». Die Übersicht konzentriert sich insbesondere auf die vier im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) genannten Adjektive, wonach das kantonale Verfahren den vier Anforderungen «einfach», «rasch», «öffentlich» und «kostenlos» genügen muss. Der Beitrag soll zeigen, wie die kantonale Praxis oftmals vom Gesetzestext abweichen kann. Letztlich werden vier Definitionen geliefert, welche die Vielfalt der zugehörigen rechtlichen und behördlichen Praxis belegen. (bk)
Abstract
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), welches vor 10 Jahren in Kraft getreten ist, verpflichtet die Kreditgeberinnen, eine Kreditfähigkeitsprüfung durchzuführen. Der Autor stellt fest: Nicht das Gesetz ist mangelhaft, sondern die Anwendung des Gesetzes durch die Kreditgeberinnen. Das eröffnet der Schuldenberatung die Möglichkeit, in einem ersten Schritt den Schuldenberg ihrer Klientinnen und Klienten mit juristischen Argumenten zu reduzieren.
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EGMR – Die Schweiz soll klar regeln, ob und falls ja unter welchen Bedingungen sterbewilligen Personen ohne tödliche Krankheit ein medikamentöser Suizid zu ermöglichen ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer 82-jährigen Zürcherin Recht gegeben. (Urteil 67810/10)
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BGer – Medienschaffende müssen laut Bundesgericht die Gebühr für die Einsicht in amtliche Dokumente nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang bezahlen. Das Bundesgericht hat einem Journalisten der Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» Recht gegeben. (Urteil 1C_64/2013)
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BGer – Ein deutscher Autolenker muss nach seiner Raserfahrt in der Schweiz zumindest vorläufig auf seinen BMW verzichten. Das Bundesgericht hat die vorläufige Beschlagnahme des Wagens bestätigt, mit der die später möglicherweise erfolgende Einziehung sichergestellt werden soll. (Urteil 1B_98/2013)
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BGer – Die Aufnahme einer Nebentätigkeit für weniger als 2'200 Franken pro Jahr vor Ende des Mutterschaftsurlaubes, verhindert nicht die weitere Auszahlung der Leistungen, die eine junge Mutter aufgrund ihrer Haupttätigkeit erhält. Das Bundesgericht lehnte die Forderung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ab. (Urteil 9C_893/2012) (sk)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Urteile gegen drei Autolenker bestätigt, die 2008 im solothurnischen Schönenwerd einen tödlichen Unfall verursacht haben. Der Haupttäter muss definitiv für sechs Jahre ins Gefängnis. Laut Gericht steht fest, dass er den Tod einer jungen Frau in Kauf genommen hat. (Urteil 6B_463/2012)
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BGer – Die Baselbieter Gemeinde Oberwil muss sich mit 205’000 Franken an den Kosten für die Bushaltestelle beim Gymnasium beteiligen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde gegen den Kanton abgewiesen. (Urteil 2C_902/2012)
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BGer – Der Prozess um die tödliche Schlägerei vor der Aarauer Disco Kettenbrücke im Juli 2007 wird nicht neu aufgerollt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des rechtskräftig zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Täters abgewiesen. (Urteil 6B_658/2012)
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BGer – Der radikale Tierschützer Erwin Kessler hat den Pharmakonzern Novartis und dessen früheren Chef Daniel Vasella durch einen Text mit Nazi-Bezug nicht verleumdet. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Präsidenten vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) durch die Zürcher Justiz aufgehoben. (Urteil 6B_412/2012)
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BGer – Die im Rahmen der Zigarettenschmuggel-Affäre beschlagnahmten Vermögenswerte werden entgegen der Absicht des Bundesstrafgerichts vorerst noch nicht freigegeben. Das Bundesgericht hat in einem Zwischenentscheid der Bundesanwaltschaft Recht gegeben. (Verfügung im Verfahren 6B_238/2013)
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BGer – Das Bundesgericht hat zwei Grundsatzfragen zum Zweitwohnungsartikel geklärt: Die Baubeschränkungen gelten demnach bereits ab dem Tag der Annahme der Volksinitiative am 11. März 2012. Zudem ist Helvetia Nostra berechtigt, über die Einhaltung der neuen Vorschriften zu wachen. (Öffentliche Beratungen im Verfahren 1C_649/2012)
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BVGer – Die Eidgenossenschaft haftet nicht für die schweren Verletzungen eines Mannes, der 2007 im islamischen Zentrum von Crissier (VD) von einem psychisch gestörten Täter mit einer Armeewaffe angeschossen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Opfers abgewiesen. (Urteil A-6735/2011)
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BStGer – Die Bundesanwaltschaft muss ihre Anklage ergänzen, die sie gegen zwei Brüder wegen Unterstützung einer Terrorgruppe des Al-Kaida-Netzwerks erhoben hat. Laut Bundesstrafgericht wurde bisher zu wenig klar dokumentiert, wo genau sich in den umfangreichen Akten die Beweise für die Vorwürfe befinden. (Urteil SK.2012.39)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzieht ihr Rundschreiben «Operationelle Risiken Banken» einer Teilrevision und eröffnet dazu eine Anhörung. Die Teilrevision konkretisiert qualitative Grundanforderungen zum Management von operationellen Risiken. Daneben enthält das teilrevidierte Rundschreiben neu Bestimmungen zu einzelnen Risikothemen. So macht es insbesondere Vorgaben zum Umgang mit elektronischen Kundendaten. Die Anhörung endet am 1. Juli 2013.
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Die quantitativen Voraussetzungen für die Anwendung der Ventilklausel wurden erreicht. Die Klausel tritt für die Aufenthaltsbewilligungen B EU-17 per 1. Juni 2013 in Kraft.
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Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich. Die angepasste Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts verabschiedet und zur Beratung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Mit diesem Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU gestärkt werden.
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Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Vernehmlassung über den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen eröffnet. Der Gesetzesentwurf soll die bisherige Praxis sowie bereits bestehende gesetzliche Grundlagen übernehmen und alle Fragen zur Sperrung, Einziehung und Rückerstattung illegaler Vermögenswerte ausländischer Potentaten in einem einzigen Erlass regeln.
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Der Bundesrat will die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption ausbauen. Insbesondere soll die Privatbestechung zum Offizialdelikt werden und im Wirtschaftsleben auch dann geahndet werden, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dazu hat er am 15. Mai 2013 eine Änderung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 5. September 2013.
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Die über 700’000 Auslandschweizer erhalten ein eigenes Gesetz über ihre Rechte und Pflichten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat bestehende Regeln zusammengefasst und gibt das Gesetz in die Vernehmlassung.
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Kreditfirmen sollen nicht mehr mit aggressiver Werbung auf Kundenfang gehen dürfen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) schlägt ein Verbot von aggressiver Werbung für Kleinkredite vor. Die Branche soll aber selbst definieren, was als zu aggressiv gilt.