Jusletter

Kein Ruhestand im Strafvollzug

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafen- und Massnahmenvollzug
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Ruhestand im Strafvollzug, in: Jusletter 12. August 2013
BGer – Für Strafgefangene gibt es keine Pensionierung. Laut Bundesgericht besteht für die Pflicht zur Arbeit im Vollzug kein Alterslimit, da sie anderen Zwecken dient als in der Freiheit. Bei älteren Insassen sollen vor allem Vereinsamung und andere Haftschäden verhindert werden. (Urteil 6B_182/2013)

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