Untätige Behörden: Ausschaffungshäftling kommt frei
BGer – Das Bundesgericht mahnt den Bund und die Kantone bei Ausschaffungen zur Eile. Im Kanton Bern muss ein abgewiesener Asylbewerber unverzüglich aus der Haft entlassen werden, weil die Behörden bei der Vorbereitung seiner Rückführung zu lange untätig geblieben sind. (Urteil 2C_598/2013)
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