Im Zweifel teilbedingt
Geldstrafe wegen Autofahrens mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration
BGer – Einzig aufgrund einer Vorstrafe und des fehlenden Problembewusstseins in Bezug auf Alkoholkonsum darf im Falle eines Blaufahrers nicht von einer negativen Legalprognose ausgegangen und der bedingte Vollzug einer Geldstrafe vollständig verweigert werden. Reicht es für eine Schlechtprognose nicht aus, kann ein teilweiser Aufschub der Geldstrafe angezeigt sein. (Urteil 6B_38/2013)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliches
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