Jusletter

Sozialhilfe nach Arbeitsverweigerung zu Recht gestrichen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sozialhilfe nach Arbeitsverweigerung zu Recht gestrichen, in: Jusletter 19. August 2013
BGer – Sozialhilfebezügern darf vorübergehend die Unterstützung gestrichen werden, wenn sie einen befristeten Test-Arbeitseinsatz verweigern. Laut Bundesgericht wäre einem Informatiker aus der Stadt Bern zuzumuten gewesen, zwei Monate als Parkreiniger tätig zu sein. (Urteil 8C_962/2012)

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