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Liebe Leserinnen und Leser
 
Dies ist die zweite Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht in Jusletter dieses Jahr. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut de droit de la santé (IDS) Neuenburg und Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich, vorbereitet und zusammengestellt.
 
Wie gewohnt finden Sie in dieser Schwerpunkt-Ausgabe die Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht, die erneut mehr als hundert schweizerische und ausländische Zeitschriften sowie die wichtigsten Entscheidungen auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts und den damit verwandten Themen umfasst. Diese Bibliografie wird zukünftig weiter vereinfacht und vertiefter auf das Gesundheitsrecht zugeschnitten, so dass Sie noch schneller an die wichtigsten Informationen zu den Neuerscheinungen in diesem Bereich gelangen.
 
Auch diese Schwerpunkt-Ausgabe enthält eine Reihe von Beiträgen zu wichtigen Themen rund um das Gesundheitsrecht. Ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein Grossteil der im letzten Jahr in Jusletter erschienenen Beiträge zum Gesundheitsrecht in gedruckter Form in der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht 2013 veröffentlicht wurden. Sie können diese jederzeit über Weblaw AG beziehen.
 
Zu Beginn der heutigen Ausgabe betrachten Prof. Dr. Tomas Poledna und Kerstin Noëlle Vokinger Krankenversicherungen im Zusammenhang mit politischer Meinungsbildung sowie die Frage, ob und inwiefern sich die Krankenversicherer und deren Verbände im Abstimmungskampf engagieren dürfen.
 
Jürg Oskar Luginbühl und Dr. med. Toni Brühlmann befassen sich mit der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht, die bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen aufgrund von Stress, Burnout oder Arbeitskonflikten entstehen kann.
 
Dr. Eva Druey Just setzt sich mit dem Prinzip betriebswirtschaftlicher Tarifbemessung im KVG und den Auswirkungen für die Leistungserbringer bei Verletzung dieser Anforderung auseinander.
 
Stefan Berard liefert eine Zusammenfassung seiner Masterarbeit über Zwangsmassnahmen in Krankenhäusern.
 
Dr. Franziska Sprecher setzt sich auseinander mit dem Gesetz über die Forschung am Menschen in der Schweiz und den internationalen Einflüssen auf dieses.
 
Schliesslich widmet sich Prof. Dr. Max Baumann Fragen, die bei der Festschreibung einer absoluten Gewichtsgrenze für Lebertransplantationen bei Kindern aufgeworfen werden.
 
Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle auf die MAS/DAS/CAS-Studiengänge des IDS im Gesundheitswesen aufmerksam machen. Interessierte können sich jederzeit anmelden.
 
Das IDS wird zudem in diesem Jahr bereits die 20. Tagung zum Gesundheitsrecht durchführen. Hierfür hält es ein besonderes Programm für Sie bereit.
 
An dieser Stelle möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich in Zukunft eine neue Funktion beim IDS bekleiden und mich neuen Aufgaben zuwenden werde. Aus diesem Grund ist dies auch die letzte Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht, die ich betreut habe. Mit dieser möchte ich mich von Ihnen verabschieden und mich gleichzeitig ganz herzlich bei Ihnen, dem Team der Weblaw AG sowie Herrn Prof. Dr. Gächter für die Zusammenarbeit und das mir entgegengebrachte Vertrauen während der letzten Jahre bedanken.
 
Ich wünsche Ihnen einen schönen Spätsommer und verbleibe mit den besten Wünschen für ein weiterhin erfolgreiches Jahr!
 
 
Jean Perrenoud
Institut de droit de la santé, 
Université de Neuchâtel
Wissenschaftliche Beiträge
Tomas Poledna
Tomas Poledna
Kerstin Noëlle Vokinger
Abstract

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Problematik, ob und inwiefern sich die Krankenversicherer und deren Verbände im Abstimmungskampf engagieren dürfen. Welche Informationsmittel sind zulässig? Inwiefern dürfen finanzielle Mittel aus den Krankenversicherungen für den Abstimmungskampf verwendet werden? Wie ist die Rechtslage, wenn die Existenz der entsprechenden privaten Institution auf dem Spiel steht? Im Sinne eines integrativen und ganzheitlichen Rechtsverständnisses diskutieren die Autoren kritisch Mögliches und Unmögliches.

Beiträge
Jürg Oskar Luginbühl
Jürg Oskar Luginbühl
Toni Brühlmann
Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht, die immer dann entsteht, wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitskonflikts oder Stress am Arbeitsplatz erkranken. Es wird aufgezeigt, dass eine rechtliche Einordnung des Phänomens «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit» ohne medizinische Grundkenntnisse der konflikt- oder stressbedingten Erkrankungsformen nicht möglich ist.

Eva Druey Just
Eva Druey Just
Abstract

Die Tarife für die Erbringung von Leistungen unter dem KVG sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bemessen. Was dies bedeuten soll, hat der Bundesrat konkretisiert und unter anderem festgehalten, dass den Leistungserbringern höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten zu vergüten seien (Art. 59c Abs. 1 lit. a KVV). Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit dieser Limitierung mit den Grundsätzen des KVG sowie die Bedeutung des Art. 59c Abs. 1 lit. a KVV für die heutigen Leistungserbringer.

Stefan Bérard
Abstract

Zwangsmassnahmen in Krankenhäusern, die die Bewegungsfreiheit einschränken, werfen viele (ethische, technische und auch juristische) Fragen auf. Der Beitrag bietet zuerst einen Überblick über den unterschiedlichen rechtlichen Rahmen in der französischsprachigen Schweiz. Danach analysiert er die jüngsten Entwicklungen im Medizinrecht und vergleicht sie mit den Garantien, welche das Strafrecht Betroffenen von Zwangsmassnahmen bietet. Schliesslich schlägt der Autor Methoden vor, wie Kontrollsysteme von Zwangsmassnahmen im öffentlichen Recht verbessert werden könnten. (bk)

Franziska Sprecher
Franziska Sprecher
Abstract

Der Beitrag befasst sich, ausgehend von der zukünftigen schweizerischen Regelung der Forschung mit Versuchspersonen, mit neueren Entwicklungen im Recht der Humanforschung. Mit Blick auf die in diesem Bereich besonders wichtigen internationalen Vorgaben stehen dabei zwei neuere Regelwerke zur Humanforschung europäischer und internationaler Herkunft im Zentrum. Beide haben erst kürzlich konkretere Formen angenommen, wodurch sie bei der Ausarbeitung des Verordnungsrechts zum neuen Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG) nur in beschränktem Rahmen berücksichtigt werden konnten.

Essay
Max Baumann
Abstract

Am 1. Juli 2013 trat eine Änderung der Organzuteilungsverordnung EDI in Kraft, welche die grundsätzliche Frage nach der Festsetzung von absoluten Grenzwerten in der Medizin aufwirft. Der Beitrag kann dieses grosse und schwierige Thema nicht aufarbeiten. Der vorliegende konkrete Fall – der zu einer Diskriminierung von übergewichtigen und adipösen Kindern führen kann – ist aber bedeutsam genug, um separat erwähnt zu werden.

Bibliografie
Rachel Christinat
Olivier Guillod
Olivier Guillod
Daniel Kraus
Daniel Kraus
Jean Perrenoud
Marinette Ummel
Valérie Wyssbrod
Laura Amey
Laura Amey
Slim Ben Younés
Nathalie Brunner
Nathalie Brunner
Natacha Cavaleri
Abstract

Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Umfasst ist die Periode vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Juli 2013.

Aus dem Bundesgericht
Markus Felber
Abstract

BGer – Die Regelung eines allfälligen zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahrens im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung fällt in die Kompetenz der Kantone, die mithin auch befugt sind, eine Begründung für die Beschwerde an die kantonale Oberinstanz zu verlangen. (Urteil 5A_327/2013)

Markus Felber
Abstract

BGer – Die in Art. 6 der EMRK vorgesehene öffentliche Verhandlung muss ein Gericht nur durchführen, wenn das von einer Partei klar beantragt wird. Lässt sich die Äusserung als Beweisabnahmeantrag auf Durchführung einer persönlichen Befragung lesen, besteht kein Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung. (Urteil 5A_306/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Sozialhilfebezügern darf vorübergehend die Unterstützung gestrichen werden, wenn sie einen befristeten Test-Arbeitseinsatz verweigern. Laut Bundesgericht wäre einem Informatiker aus der Stadt Bern zuzumuten gewesen, zwei Monate als Parkreiniger tätig zu sein. (Urteil 8C_962/2012)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz und Deutschland haben am 16. August 2013 eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Finanzbereich vereinbart. Mit dem durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichneten Briefwechsel wird die Vereinbarung umgesetzt.

Jurius
Abstract

Drittstaatsangehörige, die in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten einreisen, müssen künftig im Besitz eines Reisedokuments sein, das noch drei Monate über die Ausreise hinaus gültig ist. Diese ist eine der Neuerungen, die der Bundesrat am 14. August 2013 gutgeheissen hat. Er verabschiedete die entsprechende EU-Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex und weitere Rechtsakte des Schengen-Besitzstands im Bereich Grenzkontrollen, Einreise und Visa.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 14. August 2013 die Übernahme der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnungen gutgeheissen – unter dem Vorbehalt, dass ihnen das Eidgenössische Parlament zustimmt. Die neuen Verordnungen sollen zu effizienteren Dublin-Verfahren führen und die Rückführung von Asylsuchenden in den zuständigen Staat erleichtern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eröffnet am 14. August 2013 das Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert bis zum 15. November 2013.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 14. August 2013 die verkürzte Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Die Revision sieht in bestimmten Fällen eine aufgeschobene Information der Personen vor, die Gegenstand eines Amtshilfeersuchens sind. Mit dieser Änderung wird die Schweiz dem internationalen Standard beim Informationsaustausch gerecht. Ausserdem werden mit der Revision das Verfahren bei Gruppenersuchen geklärt und die Behandlung von Ersuchen auf Basis gestohlener Daten angepasst.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat wesentliche Eckwerte für die Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgelegt. Die Anlagerendite soll auf 3.5% gesenkt und neben einer generellen Teuerungsrate von 1.5% ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die geschätzten Kosten eingeführt werden. Die Anpassung ist auf Grund der gestiegenen Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie der gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig. Die Vernehmlassung zur Revision der SEFV wird voraussichtlich noch im August 2013 eröffnet. Das Inkrafttreten ist frühestens per Mitte 2014 geplant.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni bis und mit 16. Juli 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.