Referendumsregeln für Aargauer Gemeinden nicht zu beanstanden
BGer – Für Referenden gegen Beschlüsse der Einwohnerräte der zehn grossen Aargauer Gemeinden dürfen die Unterschriften von zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Aarauer Stimmbürgers abgewiesen. (Urteil 1C_705/2013)
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