Ohne Gutachten keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit
BGer – Ohne Gutachten darf eine Person grundsätzlich nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Genfer Justizbehörden widerrufen, die eine Frau unter umfassende Beistandschaft gestellt hatten ohne einen externen Experten beigezogen zu haben. (Urteil 5A_843/2013)
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