| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Die Inhaftierung der Greenpeace-Aktivisten in Russland aufgrund ihrer Protestaktion für den Schutz der Arktis hat weltweit Aufsehen erregt und Empörung ausgelöst. Aber können sich die Aktivisten für ihre spektakuläre Aktion tatsächlich auf menschenrechtlichen Schutz berufen? Der Beitrag prüft die Ereignisse an der Erdölplattform vom 18. und 19. September 2013 auf ihre Übereinstimmung mit der in Art. 11 EMRK garantierten Versammlungsfreiheit und stellt fest, dass die Handlungen Russlands mehrheitlich die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Die Greenpeace-Aktivisten haben denn auch Mitte März 2014 in Strassburg Klage gegen Russland eingereicht.
Abstract
Mit dem Gesetzesentwurf betreffend die Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) schlägt der Bundesrat die Einführung eines qualifizierten Steuerbetrugs und eines qualifizierten Abgabebetrugs als Geldwäschereivortat vor. Die Autoren zeigen, dass beide vorgeschlagene Straftaten als Geldwäschereivortaten dogmatisch untauglich sind. Deren Einführung wird ausschliesslich Verwirrung sowie ernste Rechtsunsicherheit mit sich bringen und eine Flut von Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) bewirken. Sie machen einen Alternativvorschlag, welcher sowohl mit den rechtsstaatlichen Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung als auch mit den Empfehlungen der GAFI kompatibel ist.
Abstract
Die Frage nach dem Übergangsrecht für Entschädigungsansprüche nach der StPO ist schon heiss diskutiert worden. Obschon Übergangsbestimmungen im Gesetz fehlen, wird im Beitrag versucht, anhand von aktuellen rechtlichen Lösungen und der Doktrin das anwendbare Recht zu bestimmen. (bk)
Abstract
In seiner Botschaft zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt) vom 29. November 2013 schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Stärkung des Unterhaltsanspruchs des Kindes vor. Er beschäftigt sich auch mit der sog. Mankoteilung, sieht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen allerdings nicht in der Lage, die in diesem Bereich bestehende Benachteiligung der Frauen zu beseitigen. Der Beitrag lotet die Bundeskompetenz in Abgrenzung zu den kantonalen Kompetenzen (Sozialhilfe) aus und plädiert für eine weitergehende Inanspruchnahme der Bundeskompetenz.
Abstract
Anlass zu dieser Niederschrift gaben der wissenschaftliche Beitrag von Grégor Puppinck und Claire de la Hougue in Jusletter vom 27. Januar 2014, sowie der darauf bezugnehmende Beitrag von Ludwig A. Minelli in Jusletter vom 24. Februar 2014. Beide Artikel setzten sich mit den jüngsten Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Selbstbestimmung am Lebensende auseinander. Im Aufsatz wird versucht, die rechtlichen und praktischen Konsequenzen zu den diskutierten Entscheiden des EGMR und die Entwicklung der Rechtsprechung seit Pretty v. United Kingdom noch präziser darzulegen.
Abstract
BGer – Die Kraftwerke Obergoms AG darf für ihr geplantes Kleinwasserkraftwerk nur einen von zwei Bergbächen im südlichen Gemeindegebiet nutzen. (Urteil 1C_283/2012)
Abstract
BGer – Der posthum als Adoptivsohn von Maurice Béjart anerkannte Eiji Mihara wird nachträglich keine neue Erbbescheinigung erhalten. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Waadtländer Justiz bestätigt. (Urteil 5A_800/2013)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagenverordnung-FINMA. Mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung wurden per 1. März 2013 die gesetzlichen Grundlagen geändert. Dies erfordert nun eine Totalrevision der entsprechenden FINMA-Verordnung. Die Anhörung dauert bis zum 19. Mai 2014.
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Der Bund kann künftig Vereinbarungen mit den Kantonen abschliessen, um den Betrieb von Kooperationszentren für Polizei und Zoll an der Landesgrenze zu regeln. Die entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes wird am 1. August 2014 in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 2. April 2014 beschlossen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 2. April 2014 beschlossen, das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung auf den 1. Mai 2014 in Kraft zu setzen. Die Revision sieht Massnahmen gegen die Zersiedelung vor, lockert die Bedingungen zur Errichtung von Solaranlagen und präzisiert die Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.
Abstract
Mit einer Revision der Zoll- und der Agrareinfuhrverordnung werden die Veranlagung von Waren im Reiserverkehr vereinfacht und der Grenzübertritt beschleunigt. Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2014 genehmigten Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat am 2. April 2014 mittels einer Verordnung Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine erlassen. Die Massnahmen traten am 2. April 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat begrüsst das geplante Verbot aggressiver Werbung für Kleinkredite. Dies hält er in seiner am 2. April 2014 veröffentlichten Stellungnahme zu einer Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates fest. Es ist für den Bundesrat unbestritten, dass zur Bekämpfung der Überschuldung auch die Werbung für Kleinkredite eingeschränkt werden muss.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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