Liebe Leserinnen und Leser
Am 18. September 2013 versuchten Aktivisten von Greenpeace, die Fassade der Erdölplattform Prirazlomnaya vor der russischen Küste zu erklettern. Ziel der Aktion war es, auf die erheblichen Gefahren für die Umwelt, die mit der Förderung von Erdöl in der Arktis verbunden sind, aufmerksam zu machen. Die Aktion wurde nach kurzer Zeit von der russischen Küstenwache unterbrochen und endete mit der Inhaftierung der Greenpeace-Aktivisten. Die Inhaftierung der 28 Aktivisten und 2 Journalisten hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Mitte März 2014 haben diese Klage gegen Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Dr. Vanessa Rüegger untersucht in diesem Zusammenhang die völkerrechtliche Fragestellung, inwieweit die Anwendbarkeit von Art. 11 EMRK (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) auf die Protestaktion gegeben ist, ob ein Eingriff vorliegt und welche Rechtfertigungsmöglichkeiten Russland offenstehen. Sie kommt zum Schluss, dass die Inhaftierung mehrheitlich gegen die EMRK verstösst.
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die die Empfehlung der Groupe d’action financière (GAFI, en: Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)) umsetzen soll. Hiermit schlägt der Bundesrat die Einführung eines qualifizierten Steuerbetrugs und eines qualifizierten Abgabebetrugs als Geldwäschereivortat vor (vgl. auch Xavier Oberson, Analyse critique du projet de loi sur la mise en œuvre des recommandations du GAFI, in: Jusletter 24. März 2014). Francesco Naef und Michele Clerici erachten beide vorgeschlagenen Straftaten als Vortat für die Geldwäscherei als untauglich, sehen die Rechtssicherheit in Gefahr und prognostizieren eine Flut von Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).
Mathilde de Wurstemberger widmet sich den Entschädigungsansprüchen nach der Schweizerischen Strafprozessordnung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Übergangsvorschriften. Obschon Übergangsbestimmungen im Gesetz fehlen, versucht sie, eine Lösung mithilfe aktueller rechtlicher Praxis und der Doktrin zu formulieren.
Mit Botschaft vom 29. November 2013 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Stärkung des Unterhaltsanspruches des Kindes ausgearbeitet. Hinsichtlich der sog. Mankoteilung sieht sich der Bundesrat allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in der Lage, eine Benachteiligung der Frau aus dem Weg zu räumen. Prof. Dr. Felix Uhlmann plädiert für eine weitergehende Inanspruchnahme der Bundeskompetenz.
Martina Sperlich nimmt die Beiträge von Grégor Puppinck und Claire de la Hougue, Le droit au suicide assisté dans la jurisprudence de la Cour européenne des droits de l'homme, in: Jusletter 27. Januar 2014 und Ludwig A. Minelli, Das Schopenhauer-Syndrom hat voll zugeschlagen, in: Jusletter 24. Februar 2014 zum Anlass, die Diskussion rund um die Suizidbeihilfe weiterzuführen und zu präzisieren.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |