de fr
Liebe Leserinnen und Leser
 
Seit 1. Januar 2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses regelt Hilfestellungen von in ihrem Wohl gefährdeten Personen und reguliert gesetzliche Vertretungsmöglichkeiten sowie Instrumente der eigenen Vorsorge. Greifen diese Instrumente nicht, muss die Behörde fallangemessen und verhältnismässig eingreifen. Hierfür hat sich im Kindes- und Erwachsenenschutz, insbesondere bei der Beistandschaft, der Begriff der Massschneiderung durchgesetzt. Doch was ist Massschneiderung? Wo fängt sie an? Wo hört sie auf? Dr. Yvo Biderbost analysiert den Begriff und mahnt, dass falsch hantiert Kindes- und Erwachenenschutzrecht unnötig und unverhältnismässig sein kann; der Schutz kann übers Ziel hinausschiessen oder er kann zu wenig griffig sein.
 
Renault vermarktet den Zoé und auch die übrigen Elektrofahrzeuge mit einem ungewohnten Konzept: Während man das Fahrzeug kauft, wird die Batterie gemietet. Mit diesem Konzept will Renault Vertrauen in die Elektromobilität gewinnen, da bislang bei allen elektrisch betriebenen Produkten die Lebensdauer der teuren Batterien Probleme verursachte. Das Vertrauen ist aber nicht gegenseitig, denn Renault sammelt mit dem Fahrzeug Daten und kann die Batterie aus der Ferne abschalten, wenn man die Miete nicht bezahlt. Gleiches droht beim Direktimport, wenn die Bezahlung der hohen Umschreibegebühr für den Batteriemietvertrag ausbleibt. PD Dr. Arnold F. Rusch und Adrian Fischbacher betrachten die damit verbundenen rechtlichen Probleme und zeigen auf, wie der elektrische Zoé nicht nur ökologisch, sondern auch juristisch glänzen kann.
 
Pierre-André Charvet untersucht die Umstände, unter welchen Glaubwürdigkeitsgutachten bei Aussagen von Kindern in Missbrauchsfällen angeordnet werden können, die von der Rechtsprechung diesbezüglich anerkannten Standards sowie den Einfluss eines solchen Gutachtens auf den Ausgang des Prozesses.
 
Welche Bedeutung haben «Quellen» bei der Auslegung des Völkerrechts? Prof. Dr.Krista Nadakavukaren zeigt auf, inwieweit die Auslegung und Weiterentwicklung dieser Quellen in politischer und rechtlicher Hinsicht Auswirkungen auf das geltende Völkerrecht haben.
 
Zu guter Letzt berichtet Janine Dumont von der 54. Assistententagung Öffentliches Recht, die vom 11. bis. 15. Februar in Graz zum Thema «L'Etat c'est quoi? Staatsgewalt im Wandel» stattfand.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
Yvo Biderbost
Abstract

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht regelt Hilfestellungen zugunsten von in ihrem Wohl gefährdeten Personen. Das Gesetz reguliert dazu vorab von Gesetzes wegen zum Zuge kommende Vertretungsmöglichkeiten sowie Instrumente der eigenen Vorsorge. Wo weder das eine noch das andere greift, geschieht die Hilfe durch behördliche Anordnungen. Die behördliche Reaktion ist als staatlicher Eingriff verhältnismässig und falladäquat auszugestalten; für diese notwendige Individualisierung der Massnahme, namentlich der (neurechtlichen) Beistandschaft, hat sich im Kindes- und Erwachsenenschutz innert Kürze der Begriff der Massschneiderung eingebürgert.

Beiträge
Arnold F. Rusch
Adrian Fischbacher
Abstract

Der Renault Zoé sieht allerliebst aus und fährt sich toll – rein elektrisch! Juristisch wirft der Kleinwagen allerdings Fragen auf, was den Datenschutz, das Obligationenrecht und das Kartellrecht angeht: Er sammelt Daten, lässt sich bei nichtbezahlter Batteriemiete fernabschalten und verursacht beim Direktimport eine hohe Umschreibegebühr.

Pierre-André Charvet
Abstract

Oft beruhen Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs auf den Aussagen des Kindes. In solchen Fällen kann der Richter ein Glaubwürdigkeitsgutachten einholen. Der Beitrag untersucht insbesondere die Umstände, unter denen solche Gutachten angeordnet werden, die fachlichen, von der Rechtsprechung anerkannten Standards sowie den Einfluss dieser Gutachten auf den Ausgang des Prozesses. Der Autor kommt zum Schluss, dass Richter in Zukunft vermehrt solche Gutachten anordnen sollten und diese einen stärkeren Einfluss auf das Ergebnis des Gerichtsverfahrens haben werden. (bk)

Krista Nadakavukaren
Abstract

Im Völkerrecht ist das Thema der «Quellen» ausserordentlich wichtig und gleichwohl umstritten. Ein Teil dieses Problems liegt darin, dass sich der Begriff «Quelle» traditionell sowohl auf einen Vorgang als auch auf ein Resultat bezieht. Die Autorin analysiert, wie die Anerkennung des politischen Prozesses als eigentliche Quelle des Völkerrechts dahingehend zu Veränderungen führen würde, wen/was das Recht als massgebliche Akteure betrachtet und welche Einflüsse dies auf die Bestimmungen über die internationale Gesellschaft hätte.

Tagungsberichte
Janine Dumont
Abstract

Die Autorin berichtet über die 54. Assistententagung Öffentliches Recht zum Thema «L’Etat c’est quoi? Staatsgewalt im Wandel». Hierbei fasst sie die Vorträge und Diskussionsinhalte zusammen. Schliesslich zeigt sie ungeklärte und kritische Aspekte auf.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines türkischen Familienvaters abgewiesen, der eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend machte. Nachdem er zum ersten Mal 1989 in die Schweiz eingereist war, erhielt er 2005 keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. (Urteil 2607/08) (sk)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat erneut die Beschwerde eines ehemaligen Asylbewerbers, der in einem Zivilschutzbunker untergebracht wurde, abgelehnt. Der Mann berief sich auf das Recht zum Schutz der Menschenwürde. (Urteil 8C_221/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Familienvater, der eine Freundin seines Sohnes im Dezember 2000 in der Nähe von Vevey vergewaltigt hat, muss den Rest seiner Strafe trotz seiner Freilassung auf Bewährung in Haft verbüssen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Waadtländer Justiz bestätigt. (Urteile 6B_1224/2013 und 6B_71/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat ein Urteil des obersten Luzerner Gerichts gegen den Mann, der in einem Krienser Restaurant einen Mann erschoss und dessen Bruder verletzte, aufgehoben. Der Schütze habe in Notwehr gehandelt. Das Luzerner Kantonsgericht muss den Fall neu beurteilen. (Urteil 6B_779/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung behalten geschiedene Ausländer nur, wenn sie mindestens drei Jahre lang mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet gewesen sind. Zwei aufgelöste Ehen zusammenzuzählen reicht gemäss Urteil des Bundesgerichts nicht. (Urteile 2C_773/2013 und 2C_873/2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat will, dass sich die Schweiz an den Aktivitäten des European Asylum Support Office (EASO) beteiligt. Er hat am 26. März 2014 der Unterzeichnung der EASO-Vereinbarung zugestimmt und das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli 2014. EASO unterstützt Mitgliedstaaten des Dublin-Systems, die im Asylbereich einem besonderen Druck ausgesetzt sind.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hatte am 7. März 2014 vom Bericht einer Arbeitsgruppe zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt (FlaM) Kenntnis genommen und gestützt darauf eine erste Diskussion über weitere Verbesserungen geführt. Am 26. März 2014 hat er weitere Verbesserungsmassnahmen beschlossen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Massnahmen die Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen wirksam stärken werden.

Jurius
Abstract

Die Kantone können die zunehmend komplexen Herausforderungen im Straf- und Massnahmenvollzug nur mit einer verstärkten Zusammenarbeit bewältigen. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht, den der Bundesrat am 26. März 2014 veröffentlicht hat. Der Bericht regt eine umfassende Strategie zum Umgang mit Risikotätern an. Die Schaffung eines Bundesgesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug ist hingegen nicht zwingend und würde keine Probleme beheben.

Jurius
Abstract

Auf den 1. Juni 2014 hat der Bundesrat Änderungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) in Kraft gesetzt, die mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention verbunden sind. Das Parlament hatte dem Beitritt der Schweiz zur Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Informationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich geht, im September 2013 zugestimmt.