Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die eidgenössische Initiative gegen Masseneinwanderung und damit den neuen Art. 121a BV angenommen, der gleichentags in Kraft getreten ist. Die Umsetzung von Art. 121a BV beschäftigt seither Politik und Medien. Aus einer rein verfassungsrechtlichen Sicht stellt sich die Frage, wie die neue Bestimmung zu verstehen ist. Dazu gibt es bisher kaum gesicherte Erkenntnisse. Prof. Dr. Peter Uebersax unternimmt einen ersten Auslegungsversuch der Verfassungsnorm über die Zuwanderungssteuerung und beleuchtet das Verhältnis der Bestimmung zu anderen Verfassungsnormen sowie zum Völkerrecht. Er wirft die Frage auf, ob der eigentliche Gehalt des neuen Verfassungsrechts nicht in den zwei Unterbestimmungen zu den völkerrechtlichen Verträgen liegt.
 
Kann der aufgrund einer geistigen Behinderung fehlende Wille zur Einbürgerung den alleinigen Grund für die Nichteinbürgerung darstellen? Die behördliche Einbürgerungspraxis tendierte in diese Richtung. Mit BGE 139 I 169 hat das Bundesgericht diese Praxis allerdings als diskriminierend gewertet und festgestellt, dass vielmehr auf den mutmasslichen Einbürgerungswillen der betroffen Person abzustellen sei. Nicole Scheiber stimmt dem Entscheid des Bundesgerichts im Ergebnis zu, sieht die angewendeten Beurteilungskriterien für das Vorliegen eines solchen mutmasslichen Willens im konkreten Fall allerdings als kritisch an.
 
Dr. Julien Gafner widmet sich dem Cyberterrorismus, einer neuen Form der Kriminalität, die in der Ära der Kommunikations- und Informationstechnologien entstanden ist. Das Phänomen ist sowohl in kriminologischer als auch in juristischer Hinsicht interessant. Im Hinblick auf die Position, die der schweizerische Gesetzgeber gegenüber Terrorismusbekämpfung einnimmt, zeigt eine Analyse des besonderen Teils des StGB, dass das schweizerische Recht zur Bekämpfung der zu Terrorismuszwecken begangenen Internetmissbräuche geeignet ist. Es bleibt aber die Frage, ob der Cyberterrorismus in der Schweiz tatsächlich eine Gefahr darstellt.
 
Zu guter Letzt berichtet Carina Alexandra Weisser vom zweiten Forum Cybercrime der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).
 
Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 28. April 2014 wieder begrüssen zu dürfen.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande

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