Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Gemeinsam mit dem Institut de droit de la santé der Universität Neuenburg (IDS) freue ich mich, Ihnen eine neue Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter zum Gesundheitsrecht vorzustellen.

Neben der traditionellen Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht und einer Rezension von Jean Perrenoud zu dem Werk «Droit de la santé et médecine légale», das von Romano La Harpe, Marinette Ummel und Jean-François Dumoulin herausgegeben wurde, enthält diese Ausgabe aktuelle Beiträge zu einem breiten Spektrum von Themen.
 
Die Studie von Tomas Poledna, Kerstin Noëlle Vokinger und Brigitte Wittwer zum Umgang mit Spitalsubventionen unter den Bedingungen der neuen (seit 2012 geltenden) Spitalfinanzierung beruht auf einer schweizweiten Umfrage bei sämtlichen Kantonen. Der Rechtsvergleich zeigt die Schwierigkeiten auf, wie unter den geänderten Voraussetzungen wettbewerbsneutral und transparent mit den Subventionen umgegangen wird, die bis 2012 gewährt worden sind.
 
In ihrer Besprechung des Urteils BVGE 2013/45 zur Planung der hochspezialisierten Medizin beurteilt Kerstin Noëlle Vokinger die politisch brisante Frage, ob und inwiefern die Behandlung von Verbrennungen bei Kindern zur hochspezialisierten Medizin zählt und damit interkantonal zu koordinieren ist. Da diese Frage nach diesem Entscheid neu zu diskutieren sein wird, sind ihre Ausführungen hierzu besonders bedenkenswert.
 
Die in Jusletter bereits mehrfach geführte Debatte zur menschenrechtlichen Dimension der Sterbehilfe wird von Jean-François Perrin in seinem Beitrag «Après l’arrêt Gross c/ Suisse… Que faut-il faire ?» erneut aufgegriffen und um neue Argumente angereichert.
 
Mit einem ganz anderen Aspekt am Lebensende beschäftigen sich Julian Mausbach und Mia Aurelia Huber. Sie zeigen einen gesetzgeberischen Wertungswiderspruch auf, wenn es um die Frage der Einwilligung (und allfälliger Einwilligungssubstitute) zur Forschung an verstorbenen Menschen geht.
 
Alecs Recher und David Garcia Nuñez beschäftigen sich mit den neuen medizinischen Empfehlungen zur Begleitung von Transmenschen und ihre Auswirkungen auf die Leistungspflicht nach KVG. Sie zeigen auf, wie das Bundesgericht gestützt auf diese Richtlinien von seiner bisherigen, restriktiven Rechtsprechung abrücken könnte.
 
Wer trägt eigentlich die Kosten für die Kopien von Krankengeschichten? Diese Frage wirft Christian Peter auf. Ärztinnen und Ärzte stellen die Erstellung von Kopien der Krankengeschichte den Patienten nämlich regelmässig in Rechnung und berufen sich hierbei auf die kantonalen Gesundheitsgesetze, die oft eine Gebühr vorsehen. Der Autor ist jedoch der Ansicht, dass aufgrund der eidgenössischen Datenschutzgesetzgebung, die konkret Anwendung finde, vom Grundsatz der Kostenlosigkeit für Kopien (und Versand) auszugehen sei.
 
Caroline Müller Tremonte analysiert in ihrem Beitrag die ungleiche Korruptionsbekämpfung in der Arzneimittel- und Medizinproduktebranche. Während bei den Arzneimitteln bestimmte Vermarktungsmethoden ausgeschlossen sind, ist das bei den Medizinprodukten ohne ersichtlichen Grund nicht der Fall. Sie kommt zum Schluss, dass die geltende Regelung nicht befriedigt und eine Angleichung wünschenswert wäre.
 
Pointiert und kritisch nimmt schliesslich auch Max Baumann zu einer Frage des Marketings Stellung. Er greift die in den letzten Monaten intensiv geführte Debatte um das Brustkrebsscreening auf und wendet sich einem dabei wenig behandelten Aspekt zu. Er moniert, dass die Programme über Marketingstrategien angepriesen werden, statt dass die potenziellen Teilnehmerinnen seriös aufgeklärt werden.
 
Bitte beachten Sie auch die neuste Ausgabe der Revue Suisse de droit de la santé / Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (RSDS/SZG), die in gedruckter Form die wichtigsten Beiträge und Rechtsprechungskommentare in Jusletter aus dem Jahr 2013 enthält.
 
Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des IDS, eine anregende und spannende Lektüre.
 

Universität Zürich, Redaktor Jusletter 
 

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