Neuenburger Mindestlohn
BGer – Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Einführung des Mindestlohns im Kanton Neuenburg die aufschiebende Wirkung gewährt. Zahlreiche Verbände und Firmen wollen das vom Grossen Rat beschlossene Gesetz bodigen, das einen minimalen Stundenlohn von 20 Franken vorsieht. (Urteil 2C_774/2014)
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