Es bleibt bei 13 Jahren Haft
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil des Obergerichts Zürich gegen einen rund 70-jährigen Schweizer Rentner bestätigt. Der Mann hatte einen drei Jahre älteren Mann erwürgt und beraubt, wofür er mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden ist. (Urteil 6B_799/2014)
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