Freiburger Steueramt fordert trotz bezahlter Steuern Verzugszins
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Freiburger der kantonalen Steuerbehörde keine Verzugszinsen für das Steuerjahr 2011 schuldet. Der Mann hatte seine Steuern für dieses Jahr mit Einzahlungsscheinen des Jahres 2008 beglichen, so dass die Behörde für 2011 keine Einzahlungen verbucht hatte. (Urteil 2C_239/2014)
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