Definitiv zwölf Jahre Freiheitsstrafe
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Physiotherapeuten abgewiesen, der im März 2012 beim Bahnhof Stäfa seinen Nebenbuhler mit einem Messer getötet hatte. Es bleibt damit bei einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe. (Urteile 6B_271/2015 und 6B_313/2015)
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