Keine CO2-Gutschrift für stillgelegtes Ölkraftwerk
BGer – Die Betreiberin des Kraftwerks Chavalon, das in ein Gaskombikraftwerk umgebaut werden soll, erhält für die Jahre 2008 bis 2012 keine CO2-Emissionen gutgeschrieben. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (Urteil 1C_112/2015)
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