Waffenexport nach Kasachstan erneut vor Bundesstrafgericht
BGer – Das Bundesstrafgericht muss sich nochmals mit einem Schweizer Waffenhersteller befassen, den es wegen einer Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à CHF 1’500 und einer Busse verurteilte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen diesen Entscheid teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_1262/2015)
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