Liebe Leserinnen und Leser
Wann haftet eine Depotbank bei externer Vermögensverwaltung? Beat Mathys befasst sich mit dem Urteil des Bundesgerichts vom 25. April 2016 und begrüsst dessen Argumentation, dass eine Depotbank ihren Kunden nur in Ausnahmefällen über die Geschäftstätigkeit und Reputation des externen Vermögensverwalters informieren oder gar vor ihm warnen muss – «Die Bank ist nicht der Vormund des Kunden.». Die in den Westschweizer Medien oft und breit thematisierten Vorwürfe gegen einen (inzwischen zu einer Gefängnisstrafe verurteilten) Genfer Financier und dessen Geschäfte scheinen aber nach der Auffassung des Bundesgerichts ein solcher Ausnahmefall gewesen zu sein, über den eine Depotbank den ausländischen Kunden hätte informieren müssen; jedenfalls muss sich die Vorinstanz nochmals mit der Klage befassen.
Die Europäische Kommission eröffnete im April 2016 ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen Google betreffend Android-Betriebssystemen und damit verbundener Anwendungen. Der Vorwurf lautet, Google nutze seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoss gegen die EU-Kartellvorschriften missbräuchlich aus, indem es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege. Samuel Schweizer ordnet die Vorwürfe der Kommission rechtlich ein und unterzieht diese einer ersten Würdigung. Gemäss seiner vorläufigen Einschätzung verhält sich Google wettbewerbswidrig.
Morad Goerg gibt einen Überblick zu den verschiedenen Arten von Verträgen in der Seeschifffahrt, insbesondere zur Regulierung des Kohlenwasserstoff-Transportes auf dem Seeweg. Er kommt zum Schluss, dass bei diesen Transporten solide vertragliche Grundlagen bezüglich des Versandes bestehen, diese sollten jedoch noch flexibler den Besonderheiten und Charakteristiken dieser Industrie angepasst werden können.
In Schottland ist die Anwaltschaft – wie auch in England – unterteilt in Solicitors und Advocates. Solicitors erbringen generelle juristische Dienstleistungen, beraten und betreuen Klienten direkt und vertreten Parteien vor unteren Gerichten. Advocates auf der anderen Seite sind auf die Prozessführung spezialisierte Anwälte, welche vor sämtlichen Gerichten auftreten dürfen. Raphael Meier sammelte im Rahmen des European Lawyers’ Programme während drei Monaten praktische Erfahrungen in der täglichen Arbeit von schottischen Richtern und Anwälten. Er zeigt auf, dass sich die Verfahrensführung der Schweiz unter anderem wesentlich bei der Rolle der Parteien im Prozess, der mündlichen Verfahrensführung und dem Zeugenbeweis von Schottland unterscheidet.
Zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung spricht Michael Kunz. Nach Jahren relativer Ruhe verstärkten sich in den letzten Monaten die Bemühungen der internationalen Akteure, insbesondere in der EU, als Folge der Anschläge von Paris. Auch in der Schweiz sind seit Jahresbeginn einzelne Neuerungen in Kraft getreten. Es handelt sich bei diesem Vortrag um einen ausserordentlich in Jusletter publizierten Podcast der Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht. Weitere spannende Podcasts zum Thema finden Sie unter: podcasts.weblaw.ch/finanzmarktrecht.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |