Auslieferung an die Türkei: Schweiz muss Menschenrechtslage prüfen
BStGer – Ein Türke, der in seiner Heimat zu einer über siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, bleibt vorläufig in der Schweiz. Das Bundesstrafgericht hat den Auslieferungsentscheid aufgehoben und die Sache an das Bundesamt für Justiz (BJ) zurückgewiesen. Dieses muss die Menschenrechtssituation in der Türkei neu überprüfen. (Urteile RR.2016.126, RP.2016.31)
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