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Liebe Leserinnen und Leser

Mit Urteil vom 30. Juni 2016 ging der EuGH u.a. auf die brisante Frage ein, ob ein Kind – und dessen das alleinige Sorgerecht wahrnehmender, drittstaatsangehöriger Elternteil – aufgrund des Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat habe. Marc Spescha ortet angesichts der bejahenden Auslegung des EuGH bei der bundesgerichtlichen «Ibrahim/Teixeira»-Rechtsprechung zum FZA einen Anpassungsbedarf. Er hofft, dass das Bundesgericht seinen eigenen Bekundungen zur Verwirklichung einer parallelen Rechtslage treu bleibt und sich dem neuesten Urteil des EuGH anschliesst.

Saba Ejigu beschäftigt sich mit der Geschichte und der Entwicklung des Begriffs der Vergewaltigung im Schweizer Rechtssystem. Sie plädiert für eine Überarbeitung des Begriffs der Vergewaltigung im Schweizer Strafgesetzbuch. Die Definition dürfe nicht mehr nur auf den sexuellen Akt selbst beschränkt, sondern müsse auch auf weitere Formen der sexuellen Penetration ausgeweitet werden. Zudem fordert Sie eine klarere Darstellung, dass sowohl Männer wie Frauen Täter und Opfer sein können. Diese Anpassungen wären auch aus dem Blickwinkel der Bundesverfassung bzw. des Prinzips der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu befürworten.

Kapitalanlagen bergen Risiken, so viel ist bekannt. Sollte den Kleinanlegern ein grösseres Schutzniveau zustehen als qualifizierten Anlegern? Wann ist ein Anleger qualifiziert und benötigt keine Beratung durch die Finanzdienstleisterin? Harald Bärtschi hält in seinem Podcast fest: «Der Kundensegmentierung kommt im Finanzmarktrecht eine wachsende Bedeutung zu. Die Finanzdienstleisterinnen sind gut beraten, die Augen offen zu halten und ihre Kunden bereits heute entsprechend einzuteilen, will man nicht alle Kundinnen sozusagen in einen Topf werfen und ihnen einheitlich das höchste Schutzniveau der Privatkundinnen zukommen lassen.» (Mehr zum Thema Finanzmarktrecht finden Sie in der Reihe Podcasts@Weblaw Finanzmarktrecht.)

Roland Pfäffli rezensiert die aktuell erschienene Dissertation: «Die Verknüpfung zwischen gesicherter Forderung und grundpfandbezogenen Sicherungsrechten, Eine Untersuchung zur Akzessorietät und zum Akzessorietätsersatz bei Immobiliarsicherheiten», verfasst von Alexandra Dal Molin-Kränzlin.

Wir freuen uns sehr Frau Andrea Opel als neue Redaktorin für deutschsprachige Beiträge im Steuerrecht und Herrn Bertrand Perrin als neuen Redaktor für die französischsprachigen Beiträge im Strafrecht begrüssen zu dürfen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Marc Spescha
Marc Spescha
Abstract

In einem bemerkenswerten Urteil vom 30. Juni 2016 legte der EuGH Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dahingehend aus, dass ein Kind und dessen drittstaatsangehöriger Elternteil, der das alleinige Sorgerecht wahrnimmt, ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat hat, wenn der andere Elternteil Unionsbürger ist und im Aufnahmemitgliedstaat erwerbstätig war. Nicht von Belang ist, ob die Familiengemeinschaft aufgelöst war und der Unionsbürger den Aufenthaltsstaat verlassen hat, bevor das Kind dort eingeschult wurde.

Beiträge
Saba Ejigu
Saba Ejigu
Abstract

Der Begriff der Vergewaltigung hat – und wird auch weiterhin – auf der ganzen Welt und in der Geschichte viele Änderungen erfahren. Im Beitrag wird zunächst kurz geprüft, wie sich die Definition der Vergewaltigung im Laufe der Geschichte und im schweizerischen Recht entwickelt hat. Sodann werden die verschiedenen Vergehen sexueller Gewalt in den westlichen Ländern untersucht, um die besondere Situation in der Schweiz in diesem Zusammenhang hervorzuheben. Schliesslich wird der enge Begriff der Vergewaltigung nach schweizerischem Recht und die Zweckmässigkeit dieser Schweizer Besonderheit in der heutigen Zeit analysiert. (bak)

Podcasts
Harald Bärtschi
Harald Bärtschi
Abstract

Die Anforderungen an den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen qualifizierten oder einen gewöhnlichen Anleger handelt. Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz wird eine solche Einteilung auf den gesamten Finanzdienstleistungsbereich ausgedehnt. Die darin vorgesehene Abgrenzung zwischen Privatkundinnen und professionellen oder institutionellen Kunden hat zu vereinzelter Kritik geführt. In der Praxis ist die Kundensegmentierung bereits verbreitet. Im Podcast werden die geltenden sowie künftigen Regeln erörtert und das Schweizer Recht mit der Kundensegmentierung in der EU verglichen.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Im Schulthess-Verlag ist aktuell eine Luzerner Dissertation zum Grundpfandrecht erschienen. Sie befasst sich mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzesrevision hinsichtlich der Verknüpfung zwischen der gesicherten Forderung und dem Sicherungsrecht.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Mann aus der Neonazi-Szene, der 2012 im Zürcher Niederdorf einem Gesinnungsgenossen in die Brust schoss, wird nicht verwahrt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und einer ambulanten Psychotherapie. (Urteile 6B_463/2016, 6B_529/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht akzeptiert die Beschwerde von Google in einem Rechtsstreit mit dem ukrainischen Oligarchen Igor Kolomoisky. Die Genfer Justiz muss ihren Entscheid über eine vorsorgliche Massnahme nochmals überprüfen, welchen sie gegen den Milliardär ausgesprochen hat. (Urteil 5A_812/2015) (sts)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Ein Türke, der in seiner Heimat zu einer über siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, bleibt vorläufig in der Schweiz. Das Bundesstrafgericht hat den Auslieferungsentscheid aufgehoben und die Sache an das Bundesamt für Justiz (BJ) zurückgewiesen. Dieses muss die Menschenrechtssituation in der Türkei neu überprüfen. (Urteile RR.2016.126, RP.2016.31)