Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Beitrag analysiert die Transparenzvorschriften betreffend Nebenbeschäftigungen der Professoren und unterscheidet dabei zwischen der Transparenz gegenüber der Institution (materielle Regelung der Nebenbeschäftigungen) und der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit (aktive und passive Information). Personendaten betreffend Nebenbeschäftigungen dürfen ausnahmsweise bekanntgegeben werden, wenn an der Bekanntgabe ein öffentliches Interesse besteht, und dies auch wenn die betroffene Person nicht zustimmt. Die grösstmögliche Transparenz kann durch die Kombination einer weitreichenden Deklarations- oder Bewilligungspflicht mit zweckmässigen Spezialregeln bezüglich aktive Information erreicht werden.
Abstract
Am 27. Juli 2016 fällte das Verwaltungsgericht Zürich ein Urteil mit Seltenheitswert: Es befand die Bewertung eines Deutschaufsatzes, der im Rahmen der Aufnahmeprüfung fürs Zürcher Langgymnasium verfasst worden war, für willkürlich und ordnete die Festsetzung einer besseren Note an. Der Beitrag unterzieht diesen Entscheid einer kritischen Analyse und geht dabei auch kurz auf einige wichtige Fragen ein, die sich in Zusammenhang mit der gerichtlichen Nachprüfung von Examensbewertungen stellen.
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Die Planungsinitiative auf Änderung kommunaler Nutzungspläne ist in der Schweiz weit verbreitet. Das ordentliche Raumplanungsverfahren und das (ausserordentliche) Planungsinitiativverfahren stehen jedoch häufig in einem Gegensatz; ihre wechselseitige Abstimmung stellt in der Rechtsanwendung eine juristische Herausforderung dar. Dieser Beitrag zeigt die Besonderheiten der Planungsinitiative auf und diskutiert einige der mit ihr verbundenen Probleme.
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Unter dem Wort «invalid» verstehen wir häufig eine «Person mit Behinderung» oder «Behinderter». Was versteht das Schweizer Sozialversicherungsrecht darunter? Wann wird ein Versicherter als invalid betrachtet? Wie berechnet sich der Invaliditätsgrad einer Person, die in ihrer Gesundheit beeinträchtigt ist? (bak)
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BGer – Das Bundesgericht weist die gegen das Ausführungsprojekt zur Umfahrung Näfels erhobenen Beschwerden ab. Es verletzt im vorliegenden Fall kein Bundesrecht, das erhebliche öffentliche Interesse an der Umfahrungsstrasse stärker zu gewichten als die entgegenstehenden öffentlichen Interessen sowie die privaten Interessen enteigneter Personen. (Urteile1C_556/2013, 1C_558/2013, 1C_562/2013)
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BGer – Die stationäre therapeutische Massnahme für einen gewalttätigen Somalier wird nur um zweieinhalb statt drei Jahre verlängert, weil die Aargauer Strafverfolgungs- und Justizbehörden gleich mehrere Fehler gemacht haben. Das Bundesgericht hat das kantonale Urteil aufgehoben. (Urteil 6B_892/2016)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Automobilisten wegen Rasens aufgehoben, weil sie gegen die neue Rechtsprechung verstösst. Der Mann war auf der Autobahn, 700 Meter vor dem Genfer Zoll nach Frankreich, mit 99 km/h geblitzt worden. Signalisiert waren 40 km/h. (Urteil 6B_700/2015)
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BVGer – Die Wettbewerbskommission WEKO hat gegen die Nikon AG (Schweiz) im Jahr 2011 wegen der Behinderung von Parallelimporten eine Sanktion von rund CHF 12.5 Mio. ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht weist nun die dagegen erhobene Beschwerde im Wesentlichen ab und korrigiert den Sanktionsbetrag um eine halbe Million auf rund CHF 12 Mio. (Urteil B-581/2012)
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BStGer – Das Strafverfahren wegen Stimmenfangs im Kanton Solothurn, das nach den Nationalratswahlen vergangenen Jahres aufgenommen wurde, bleibt eingestellt. (Urteile BB.2016.18, BB.2016.19)
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Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Herbstsession 2016 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
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Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Oktober 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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