Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Vergleichsvereinbarungen bei patentrechtlichen Auseinandersetzungen im Pharmabereich können Zahlungen vom Hersteller des Originalpräparats (Patentinhaber) an die Hersteller von Generika (angebliche Patentverletzer) beinhalten. Dieser Beitrag befasst sich mit den Hauptpunkten aus dem ersten Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu derartigen Vergleichsvereinbarungen: das Vorhandensein potentiellen Wettbewerbs, die Rolle der Patente in der wettbewerbsrechtlichen Analyse und die Qualifikation als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. Im Weiteren vergleicht der Beitrag die Lundbeck-Entscheidung mit dem Urteil des U.S. Supreme Courts im Verfahren FTC v. Actavis und kommt zum Schluss, dass beide Urteile weitgehend ähnliche Kriterien für die rechtliche Beurteilung von Vergleichsvereinbarungen im Pharmabereich anwenden.
Abstract
Das Bundesgericht erachtet in seiner jüngsten und entwicklungsfähigen Rechtsprechung das Erfordernis der Akzessorietät bei Überschreiten eines gewissen Schwellenwerts (das Fünffache des Schweizer Medianlohns) als nicht mehr anwendbar, um einen Bonus als Gratifikation oder Lohnbestandteil zu qualifizieren. Zu berücksichtigen sind dabei für diesen Zweck alle Elemente der Vergütung, die tatsächlich während des vergangenen Jahres bezahlt wurden, aus welchen Gründen auch immer. Der Beitrag kritisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichts in Hinsicht auf die Verwendung einer einzigen Schwelle, deren Bestimmung und die Definition des Referenzzeitraums. (bak)
Abstract
Im Urteil 6B_893/2015 vom 14. Juni 2016 hat das Bundesgericht festgestellt, dass eine Verletzung von Art. 77 lit. b StPO nicht zur Unverwertbarkeit des Einvernahmeprotokolls führe, weil es sich dabei bloss um einen Verstoss gegen eine Ordnungsvorschrift handle. Zudem erachtete es ein kurzes Einvernahmeprotokoll, welches die dem Beschuldigten im Zusammenhang mit seinem Geständnis gestellten Fragen nicht aufführt, als den Anforderungen von Art. 77 lit. e und Art. 78 StPO genügend. Die Autoren befassen sich kritisch mit den vom Bundesgericht vertretenen Rechtsansichten und plädieren für eine strenge Handhabung der Protokollvorschriften.
Abstract
Die Versiegelung: eine Unbekannte! In der Tat sind es eher Finanzintermediäre, Buchhalter und Unternehmer, die sich des Öfteren mit einer Durchsuchung und Beschlagnahme von elektronischen und papierenen Belegen konfrontiert sehen. Ihnen ist oft unbekannt, welches der wirksamste Schutz der Daten eines in ein schweizerisches oder ausländisches Strafverfahren verwickelten Dritten ist. Es handelt sich um die einfache Erklärung gegenüber dem durchsuchenden Beamten, dass die beschlagnahmten Belege und Dateien nur versiegelt zur Verfügung gestellt werden. Unser Beitrag erklärt den Praktikern und den Juristen die typischsten Fälle sowie die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf dieses Rechtsinstrument.
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BGer – Das Bundesgericht hat zwei Freisprüche des Obergerichts Zürich in einem Fall von qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung aufgehoben. Zwei Männer hatten mit rund 235’000 US-Dollar eines Kunden auf eine Weise mit Futures gehandelt, dass ihnen möglichst viele Kommissionen zuflossen. (Urteile 6B_1203/2015, 6B_1210/2015, 6B_1216/2015, 6B_1248/2015)
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BGer – Das der Heilsarmee zugehörige Alters- und Pflegeheim «Le Foyer» in Neuenburg muss in seinen Räumlichkeiten Suizidhilfe zulassen, auch wenn dies der religiösen Grundhaltung der Organisation zuwider läuft. (Urteil 2C_66/2015)
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BGer – Das Obergericht des Kantons Solothurn hat zu Recht die nachträgliche Verwahrung eines Mannes abgelehnt, der 2011 wegen Brandstiftung und versuchter Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt wurde. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ab. (Urteil 6B_875/2016)
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BGer – Einer Tessiner Bank ist es untersagt, den amerikanischen Behörden im Rahmen des US-Steuerprogramms Daten zu zwei Anwälten und einer Anwaltskanzlei zu liefern. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bank in den wesentlichen Punkten ab und bestätigt im Ergebnis den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich. (Urteil 4A_83/2016)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat den Freispruch für den Bauchef des Open Air Frauenfeld 2012 bestätigt. Eine Helferin war damals bei den Aufräumarbeiten von einer Bodenplatte getroffen worden, die durch einen unerwartet heftigen Sturm durch die Luft geschleudert worden war. Die junge Frau starb aufgrund ihrer Verletzungen. (Urteil 6B_114/2016)
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BVGer – Im Verfahren betreffend die Beteiligung der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft am Joint Venture mit Ringier und Swisscom ist dem Verband Schweizer Medien und den beschwerdeführenden Medienunternehmen Parteistellung einzuräumen. (Urteile A-1703/2016, A-2244/2016, A-2412/2016)
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Acht Strassen- und Tiefbauunternehmen haben in den Bezirken See-Gaster (SG) sowie March und Höfe (SZ) zwischen 2002 und 2009 bei mehreren hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August 2016 bis und mit 16. September 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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