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Liebe Leserinnen und Leser

Welche Kriterien sind für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Vergleichsvereinbarungen bei patentrechtlichen Auseinandersetzungen im Pharmabereich anzuwenden? Amalia Athanasiadou analysiert die wichtigsten Punkte des Urteils in der Sache Lundbeck v. Europäische Kommission, des ersten europäischen Entscheids über Vergleichszahlungen bei Patentstreitigkeiten im Pharmabereich. Sie vergleicht diesen Entscheid mit dem Urteil des U.S. Supreme Courts im Verfahren FTC v. Actavis und folgert daraus, dass in beiden Entscheiden weitgehend ähnliche Kriterien angewandt werden.
 
Bei Bonus und gleichzeitig sehr hohem Einkommen stellt sich die Frage, ob ein Bonus in diesem Falle als Gratifikation oder Lohnbestandteil zu betrachten ist. Damit von einem Bonus mit Gratifikationscharakter ausgegangen werden kann, muss dieser gemäss Bundesgericht als variable Sondervergütung zum Lohn hinzutreten und damit einen akzessorischen Charakter haben. Philippe Ehrenström steht der aktuellsten Rechtsprechung, in welcher das Bundesgericht zur Ermittlung, ob der Arbeitnehmer ein sehr hohes Gesamteinkommen erzielte, alleine auf die tatsächlichen, aussagekräftigen Einkünfte aus dem Arbeitsvertrag abstellt, kritisch gegenüber (siehe dazu auch Andreas Abegg / Christof Bernauer, Arbeitsrechtliche Präjudizien des Bundesgerichts, in: Jusletter 2. Mai 2016).
 
Die wesentliche Funktion des Einvernahmeprotokolls liegt in der Dokumentation der getätigten Aussagen der jeweiligen Personen (beschuldigte Personen, Auskunftspersonen, Zeugen etc.) anlässlich einer Befragung im Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren sowie im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung. Das Einvernahmeprotokoll ist somit Bestandteil des Aktendossiers. Andreas Eicker und Ercan Velioglu weisen darauf hin, dass die Protokollierung von Verfahrenshandlungen der Gewährleistung von rechtsstaatlichen Garantien dient. Sie stimmen vor diesem Hintergrund dem Bundesgericht nicht zu, wenn es die Protokollvorschrift als eine blosse Ordnungsvorschrift qualifiziert.
 
Paolo Bernasconi und Simone Schürch befassen sich mit den Analogien und Spezifitäten der Versiegelung in der Schweizer Strafprozessordnung sowie in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Sie liefern eine Anleitung, wie in typischen Fällen in der Praxis dieses Rechtsinstrument verwendet werden sollte.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Urteilsbesprechungen
Amalia Athanasiadou
Amalia Athanasiadou
Abstract

Vergleichsvereinbarungen bei patentrechtlichen Auseinandersetzungen im Pharmabereich können Zahlungen vom Hersteller des Originalpräparats (Patentinhaber) an die Hersteller von Generika (angebliche Patentverletzer) beinhalten. Dieser Beitrag befasst sich mit den Hauptpunkten aus dem ersten Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu derartigen Vergleichsvereinbarungen: das Vorhandensein potentiellen Wettbewerbs, die Rolle der Patente in der wettbewerbsrechtlichen Analyse und die Qualifikation als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. Im Weiteren vergleicht der Beitrag die Lundbeck-Entscheidung mit dem Urteil des U.S. Supreme Courts im Verfahren FTC v. Actavis und kommt zum Schluss, dass beide Urteile weitgehend ähnliche Kriterien für die rechtliche Beurteilung von Vergleichsvereinbarungen im Pharmabereich anwenden.

Philippe Ehrenström
Philippe Ehrenström
Abstract

Das Bundesgericht erachtet in seiner jüngsten und entwicklungsfähigen Rechtsprechung das Erfordernis der Akzessorietät bei Überschreiten eines gewissen Schwellenwerts (das Fünffache des Schweizer Medianlohns) als nicht mehr anwendbar, um einen Bonus als Gratifikation oder Lohnbestandteil zu qualifizieren. Zu berücksichtigen sind dabei für diesen Zweck alle Elemente der Vergütung, die tatsächlich während des vergangenen Jahres bezahlt wurden, aus welchen Gründen auch immer. Der Beitrag kritisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichts in Hinsicht auf die Verwendung einer einzigen Schwelle, deren Bestimmung und die Definition des Referenzzeitraums. (bak)

Beiträge
Andreas Eicker
Andreas Eicker
Ercan Velioglu
Abstract

Im Urteil 6B_893/2015 vom 14. Juni 2016 hat das Bundesgericht festgestellt, dass eine Verletzung von Art. 77 lit. b StPO nicht zur Unverwertbarkeit des Einvernahmeprotokolls führe, weil es sich dabei bloss um einen Verstoss gegen eine Ordnungsvorschrift handle. Zudem erachtete es ein kurzes Einvernahmeprotokoll, welches die dem Beschuldigten im Zusammenhang mit seinem Geständnis gestellten Fragen nicht aufführt, als den Anforderungen von Art. 77 lit. e und Art. 78 StPO genügend. Die Autoren befassen sich kritisch mit den vom Bundesgericht vertretenen Rechtsansichten und plädieren für eine strenge Handhabung der Protokollvorschriften.

Paolo Bernasconi
Paolo Bernasconi
Simone Schürch
Simone Schürch
Abstract

Die Versiegelung: eine Unbekannte! In der Tat sind es eher Finanzintermediäre, Buchhalter und Unternehmer, die sich des Öfteren mit einer Durchsuchung und Beschlagnahme von elektronischen und papierenen Belegen konfrontiert sehen. Ihnen ist oft unbekannt, welches der wirksamste Schutz der Daten eines in ein schweizerisches oder ausländisches Strafverfahren verwickelten Dritten ist. Es handelt sich um die einfache Erklärung gegenüber dem durchsuchenden Beamten, dass die beschlagnahmten Belege und Dateien nur versiegelt zur Verfügung gestellt werden. Unser Beitrag erklärt den Praktikern und den Juristen die typischsten Fälle sowie die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf dieses Rechtsinstrument.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat zwei Freisprüche des Obergerichts Zürich in einem Fall von qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung aufgehoben. Zwei Männer hatten mit rund 235’000 US-Dollar eines Kunden auf eine Weise mit Futures gehandelt, dass ihnen möglichst viele Kommissionen zuflossen. (Urteile 6B_1203/2015, 6B_1210/2015, 6B_1216/2015, 6B_1248/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das der Heilsarmee zugehörige Alters- und Pflegeheim «Le Foyer» in Neuenburg muss in seinen Räumlichkeiten Suizidhilfe zulassen, auch wenn dies der religiösen Grundhaltung der Organisation zuwider läuft. (Urteil 2C_66/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Das Obergericht des Kantons Solothurn hat zu Recht die nachträgliche Verwahrung eines Mannes abgelehnt, der 2011 wegen Brandstiftung und versuchter Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt wurde. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ab. (Urteil 6B_875/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Einer Tessiner Bank ist es untersagt, den amerikanischen Behörden im Rahmen des US-Steuerprogramms Daten zu zwei Anwälten und einer Anwaltskanzlei zu liefern. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bank in den wesentlichen Punkten ab und bestätigt im Ergebnis den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich. (Urteil 4A_83/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat den Freispruch für den Bauchef des Open Air Frauenfeld 2012 bestätigt. Eine Helferin war damals bei den Aufräumarbeiten von einer Bodenplatte getroffen worden, die durch einen unerwartet heftigen Sturm durch die Luft geschleudert worden war. Die junge Frau starb aufgrund ihrer Verletzungen. (Urteil 6B_114/2016)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Im Verfahren betreffend die Beteiligung der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft am Joint Venture mit Ringier und Swisscom ist dem Verband Schweizer Medien und den beschwerdeführenden Medienunternehmen Parteistellung einzuräumen. (Urteile A-1703/2016, A-2244/2016, A-2412/2016)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Acht Strassen- und Tiefbauunternehmen haben in den Bezirken See-Gaster (SG) sowie March und Höfe (SZ) zwischen 2002 und 2009 bei mehreren hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. August 2016 bis und mit 16. September 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.