UBS kommt Parteistellung zu
BVGer – Die UBS ist berechtigt, an den laufenden Amtshilfeverfahren der französischen Behörden teilzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht räumt ihr in der vorliegenden besonderen Konstellation Parteistellung ein. Dadurch muss die Eidgenössische Steuerverwaltung der UBS Akteneinsicht gewähren und sämtliche Schlussverfügungen zustellen. (Urteil A-4974/2016)
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