Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Zentralbanken und private Akteure befassen sich zunehmend mit der Option, gesetzliche Zahlungsmittel in Form von elektronisch gebuchten und staatlich gedeckten Kontosalden einzuführen. Die Rede ist allgemein etwa von central bank issued digital currency, von digital legal tender, eTender, eCurrency, government cryptocurrency oder spezifischer von BritCoin, FedCoin, CAD-Coin, MintChip, Dinero eléctronico und eCM. Im Beitrag wird ein Überblick vermittelt über das Wesen digitaler Währung, die Motive und Folgen ihrer Emission und die wichtigsten staatlichen Initiativen auf diesem Gebiet, soweit sie öffentlich bekannt sind.
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Im Jahr 2015 reichte die FIFPro bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das Transfersystem der FIFA ein. Sie bezweifelt die Gleichbehandlung von Fussballspielern und «normalen» Arbeitnehmern bei der einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch gefährde die Zahlung einer Transfersumme das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Der Autor nimmt dies zum Anlass, um die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung im professionellen Fussballsport zu erklären und untersucht die damit einhergehende Wechselwirkung von deutschem Recht sowie den Vorschriften des «FIFA Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern».
Abstract
Der Rechtsmarkt befindet sich in einem grundlegenden Strukturwandel, der ernsthaft die klassischen Geschäftsmodelle der Kanzleien bedroht. Marktschwankungen, sich stets verändernde Klientenbedürfnisse, immer mehr Marktteilnehmer – darunter auch alternative Rechtsdienstleister – erhöhen weiter den Wettbewerbsdruck. Ein Teil der klassischen Mandatsarbeit wird bereits durch IT-Systeme und Analysesoftware übernommen – bald sind es auch komplexere Tätigkeiten, die heute noch von Senior Associates erledigt werden. Der aufgezeichnete Vortrag von Torsten Breden skizziert die einflussreichsten Trends für die Zukunft der Rechtsberatung und präsentiert kompetente Lösungsansätze für die Rechtspraxis. Es werden die zunehmende Zergliederung der Mandatsarbeit, die Auswirkungen der Digitalisierung, neue Organisationsformen sowie eine konsequente Ausrichtung als Lösungsanbieter und andere innovative Geschäftsmodelle dargestellt.
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Grundstücksgeschäfte gehören zum Alltag. Sie sind von grösserer Tragweite und deshalb an gewisse Formen gebunden. Sie gehören zu den Kerngeschäften der Notare als Urkundspersonen. Das hier vorgestellte Buch ist ein Hilfsmittel zur Herstellung von eintragungsfähigen Anmeldungsunterlagen für das Grundbuch.
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BGer – Die Regierung des Kantons Graubünden muss neu über die Konzession für die geplante «Überleitung Lugnez» der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) entscheiden. Bei der Neubeurteilung der Umweltverträglichkeit und insbesondere der Restwassermengen-Problematik müssen auch die Auswirkungen der bereits bestehenden Anlagen der KWZ im Lugnezer- und im Valsertal miteinbezogen werden. (Urteile 1C_526/2015, 1C_528/2015)
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BGer – Das Bundesgericht hat den Freispruch der Schweizerischen Post im Zusammenhang mit einem Fall von Geldwäscherei im Kanton Solothurn bestätigt. Es geht um eine Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken im Jahr 2005. (Urteil 6B_124/2016)
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BGer – Eine Mutter und ihr Sohn wurden, nachdem sie beschuldigt worden waren, während Jahren die Grosszügigkeit eines einsamen Millionärs ausgenutzt zu haben, definitiv freigesprochen. Das Bundesgericht hebt die Verurteilung der Waadtländer Justiz wegen Ausnutzung auf. (Urteile 6B_895/2015, 6B_921/2015) (sts)
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BGer – Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat im Fall der Strafanzeige eines Zugreisenden, der sein Ticket nicht ein zweites Mal vorweisen wollte, unzureichend ermittelt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Staatsanwalt hatte sich darauf beschränkt, den Polizeirapport des Vorfalls zuzuziehen. (Urteil 6B_147/2016)
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BVGer – Die UBS ist berechtigt, an den laufenden Amtshilfeverfahren der französischen Behörden teilzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht räumt ihr in der vorliegenden besonderen Konstellation Parteistellung ein. Dadurch muss die Eidgenössische Steuerverwaltung der UBS Akteneinsicht gewähren und sämtliche Schlussverfügungen zustellen. (Urteil A-4974/2016)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hält mit Entscheid vom 24. Oktober 2016 an der 2013 getroffenen einvernehmlichen Regelung mit The Swatch Group AG (Swatch) unverändert fest. Diese beinhaltet einerseits eine Lieferpflicht bei mechanischen Uhrwerken, ermöglicht es der Swatch-Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) aber andererseits, die Lieferungen an Dritte bis Ende 2019 stufenweise zu reduzieren.
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