Liebe Leserinnen und Leser

Die Bestimmungen des Art. 333 OR zum Betriebsübergang greifen nicht nur in ein bestehendes Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien ein – sie führen einen Parteiwechsel herbei: Überträgt ein Arbeitgeber seinen Betrieb auf einen Erwerber, so ordnet Art. 333 Abs. 1 OR den Übergang der gesamten vom Übergang betroffenen Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten vom alten auf den neuen Arbeitgeber an. Was geschieht aber, wenn anstatt zweier drei Parteien beteiligt sind, wie es z.B. in Fällen des «Outsourcings» der Fall sein kann? Markus Winkler betrachtet verschiedene betriebswirtschaftliche Organisationsmodelle im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Art. 333 OR. Das Bundesgericht hat sich dafür entschieden, die Bestimmung angesichts ihrer Entwicklungsgeschichte europarechtskonform auszulegen. In der Schlussfolgerung muss sie daher wie die unionsrechtlichen Bestimmungen auch auf Dreiecksverhältnisse Anwendung finden.
 
Ist es zulässig, dass ich als TeilnehmerIn eines Online-Gewinnspiels zunächst den Newsletter eines Unternehmens abonnieren muss, um überhaupt teilnehmen zu können? Fabian Steuri und Ivan Dunjic unterziehen die Koppelung zwischen Gewinnspiel und Newsletter einer lauterkeitsrechtlichen Analyse. Sie halten fest, dass die Verpflichtung zum Abonnieren eines Newsletters als Teilnahmebedingung für ein Gewinnspiel nicht unter Art. 3 Abs. 1 lit. t UWG fällt und somit grundsätzlich keine unlautere Handlung darstellt. Hervorzuheben ist aber, dass in der Schweiz diesbezüglich noch keine Gerichtspraxis besteht.
 
Die Vormerkung des Mietvertrags im Grundbuch bringt nicht nur zusätzliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Mietvertrag, sondern auch dingliche Konsequenzen mit sich (siehe dazu auch Roland Pfäffli / Mascha Santschi Kallay, Die Wirkung des im Grundbuch vorgemerkten Mietvertrags, in: Jusletter 3. November 2014). Boris Grell interessiert sich insbesondere dafür, was bei der Einräumung einer grundpfandgesicherten Fremdfinanzierung zu beachten ist und gibt vier praxisrelevante Empfehlungen ab. U.a. rät er der finanzierenden Bank von Beginn an, um einen vollständigen und aktuellen Grundbuchauszug zu bitten, um nachträgliche Überraschungen zu vermeiden.
 
Schliesslich setzt Michel Mooser sich mit dem Art. 64 (Ausnahmen vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung) des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) auseinander. Er gibt einen Überblick zu ausgewählten Spezialfällen, beispielsweise wenn eine Baute oder ein Objekt des Naturschutzes auf einem Grundstück erhalten werden soll oder trotz öffentlicher Ausschreibung kein Angebot eines Selbstbewirtschafters vorliegt.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Wissenschaftliche Beiträge
Markus Winkler
Markus Winkler
Abstract

Die Vorschriften von Art. 333 OR dienen der umfassenden Gewährleistung der Interessen der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer. Die Bestimmung ist ihrem Wortlaut nach auf den Unternehmenskauf mit zwei beteiligten Parteien ausgerichtet. Der Beitrag untersucht die Anwendbarkeit der Bestimmung auf Situationen, in denen die Arbeitgeberstellung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags oder von Leiharbeitsverhältnissen auseinanderfällt.

Beiträge
Fabian Steuri
Fabian Steuri
Ivan Dunjic
Ivan Dunjic
Abstract

Viele Unternehmen nutzen heutzutage das Potenzial des Internets und versuchen, mit Newslettern oder mit Online-Gewinnspielen Kunden zu akquirieren resp. zu binden. Häufig werden diese beiden Marketinginstrumente sogar miteinander verbunden, indem die Teilnahme an einem Gewinnspiel das Abonnieren eines Newsletters voraussetzt. Trotz fehlender Gerichtspraxis lässt eine Analyse der lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen sowie der einschlägigen Lehre den Schluss zu, dass die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel mit dem Zwang zur Einwilligung in einen Newsletter verknüpft werden darf.

Boris Grell
Boris Grell
Abstract

Regelmässig räumt der Vermieter dem Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen das Recht ein, den Mietvertrag im Grundbuch vormerken zu lassen. Eine solche Vormerkung hat nicht nur obligatorische Konsequenzen für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Mietvertrag. Vielmehr gehen mit einer solchen Vormerkung auch dingliche Konsequenzen einher, die insb. im Fall einer Zwangsverwertung des Grundstücks Auswirkungen haben können und darum bereits bei der Einräumung einer grundpfandgesicherten Fremdfinanzierung zu beachten sind.

Michel Mooser
Michel Mooser
Abstract

Der Erwerb von Gebäuden oder landwirtschaftlichen Betrieben setzt grundsätzlich voraus, dass der Käufer Selbstbewirtschafter ist. Art. 64 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) zeigt mehrere Fälle auf, in welchen ein solcher Erwerb erfolgen kann, ohne dass diese Erfordernisse gegeben sind. Dieser Beitrag befasst sich mit zwei von diesen Fällen: Wenn mit dem Erwerb die schutzwürdige Umgebung einer historischen Stätte, Baute oder Anlage oder ein Objekt des Naturschutzes erhalten werden soll (lit. e) und wenn kein Angebot eines Selbstbewirtschafters vorliegt (lit. f). (sts)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Jurius
Abstract

EGMR – Indem die Schweizer Behörden den gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärt haben, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. (Urteil 29086/12)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Einer im Kanton Genf arbeitenden Französin waren seit Oktober 2014 zu Recht keine Ausbildungszulagen für ihren damals in der Profi-Eishockeyliga spielenden 22-jährigen Sohn zugesprochen worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit die Beschwerde der zuständigen Genfer Behörde gutgeheissen. (Urteil 8C_4/2016)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die juristische Beurteilung des auf das Jahr 2005 zurückgehenden Missbrauchsfalls von Schmitten (FR) ist beendet. Damit bleibt es bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten für einen türkischstämmigen Schweizer. (Urteil 6B_646/2016)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die im Kanton Basel-Landschaft getroffene Neuregelung zur Ermittlung der Eigenmietwerte ist verfassungswidrig. Sie führt unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgebotes zu einer Bevorzugung von Wohneigentümern gegenüber Mietern. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die Anfang 2016 in Kraft getretene Änderung des basellandschaftlichen Steuergesetzes gut. (Urteil 2C_519/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung für den Bau einer Doppelspur in Walchwil und weitere Infrastrukturmassnahmen auf der Bahnstrecke Zugersee Ost abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. (Urteil A-6015/2015)

Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Plangenehmigung für eine weitergehende Erschliessung mit elektrischer Energie im Gebiet Rosenlaui und der Schwarzwaldalp im Reichenbachtal aufgehoben. Die Betreiber des Hotels Rosenlaui hatten gegen das Projekt Beschwerde eingereicht. (Urteil A-5459/2015)

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November 2016 bis und mit 16. Dezember 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.