Verjährungsunterbrechung durch «stille Betreibung»?
Zur Frage der Verjährungsunterbrechung trotz Rückzug des Betreibungsbegehrens vor Ausfertigung des Zahlungsbefehls
Vereinzelte Lehrmeinungen haben bei der Anwaltschaft kürzlich für Unsicherheit im Zusammenhang mit der Verjährungsunterbrechung gesorgt. Wird die Verjährungsfrist auch dann unterbrochen, wenn der Gläubiger die von ihm eingeleitete Betreibung wieder zurückzieht, bevor dem Schuldner ein Zahlungsbefehl zugestellt werden konnte (sog. «stille Betreibung»)? Die Autoren zeigen auf, dass bei den in der neueren Literatur vertretenen Auffassungen die bundesgerichtlichen Leitlinien zu wenig Beachtung gefunden haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Stille Betreibung
- 1.2. Verjährungsfrist und Unterbrechung
- 1.3. Aktuelle Lehrmeinungen
- 2. Leitlinien des Bundesgerichts
- 2.1. Unterbrechung auch ohne Zustellung des Zahlungsbefehls
- 2.2. Unterbrechung auch ohne Zugang zum (kostspieligen) Betreibungsverfahren
- 2.3. Unterbrechung auch ohne Zutun einer Behörde und auch bei fehlender Kenntnisnahme des Schuldners
- 2.4. Zwischenfazit
- 3. Würdigung
- 4. Exkurs: Schlichtungsbegehren und Klage
- 4.1. Unterbruch trotz Rückzug des Schlichtungsgesuchs bzw. der Klage
- 4.2. Unterbruch trotz Einreichung bei der unzuständigen Behörde/dem unzuständigen Gericht?
- 5. Schlussfolgerungen
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