Sozialhilfeempfängerin muss keine Hundesteuer bezahlen
BGer – Die Gemeinde Vallorbe (VD) hat von einer Sozialhilfeempfängerin zu Unrecht CHF 225 Hundesteuern für drei Hunde verlangt. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_309/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare