WEKO-Sanktion: Beschwerde der BMW AG abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW AG) im Zusammenhang mit der 2012 von der Wettbewerbskommission (WEKO) verhängten Sanktion in der Höhe von rund CHF 157 Millionen ab. Das von der BMW AG mit ihren Vertragshändlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbarte Verbot zum Export von Neufahrzeugen in Länder ausserhalb des EWR und damit auch in die Schweiz, stellt eine unzulässige Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes (KG) dar, die sanktioniert werden darf. (Urteil 2C_63/2016)
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