Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Christoph Brunner, Markus Vischer und Dario Galli präsentieren die Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht 2016. Wegleitende publizierte und unpublizierte Entscheide werden dargestellt, in den Kontext von Lehre und früherer Rechtsprechung gestellt und kritisch gewürdigt. Und die Autoren zeigen auf, was in der Praxis künftig beachtet werden sollte (zuletzt: Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2015 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 17. Oktober 2016).

Erneut wirft ein mietrechtliches Urteil des Bundesgerichts Fragen auf, wie Thomas Koller feststellt. Im auf Französisch ergangenen Urteil 4A_254/2016 vom 10. Juli 2017 scheint das Bundesgericht im Mietrecht die jederzeitige Einwendbarkeit der Teilnichtigkeit von Verträgen durchbrechen und sie der Verjährungsregelung von Art. 67 OR unterstellen zu wollen. Ein Vorgehen, das nach Ansicht des Autors mehr als nur Verwirrung stiftet.    

Ist ein Diebstahl von Betäubungsmitteln möglich? Dieser Frage geht Michel Amacher nach und kommt zum Zwischenergebnis, dass, wenn nach sachenrechtlichen Kriterien Eigentum begründet werden kann, Betäubungsmittel grundsätzlich ein taugliches Objekt eines Eigentumsdelikts bilden. Diesen Grundsatz stellt der Autor in den Kontext des Straf- und Betäubungsmittelrechts.  

Der Parteistellung von Tierschutzorganisationen im Strafprozess widmet sich Charlotte Schoder. Anders als das Berner Obergericht, das die Beschwerdelegitimation in zwei aktuellen Urteilen verneinte, kommt die Autorin zum Ergebnis, dass der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen rechtsgenüglich mit der Vertretung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung und Ahndung von Tierschutzdelikten beauftragt wurde.

Als zweiter Beitrag in der Quantified Self-Reihe erscheint das Interview mit Peter Studer. Der Ingenieur und Medizinprodukt-Experte erkennt in den mit Quantified Self-Produkten gewonnenen Daten ein Potential für die Forschung und Entwicklung. Allerdings macht er auch Gefahren aus, etwa der Trivialisierung von Krankheitserscheinungen. Das Interview führte wiederum Yvonne Prieur.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
 

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