Liebe Leserinnen und Leser
Christoph Brunner, Markus Vischer und Dario Galli präsentieren die Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht 2016. Wegleitende publizierte und unpublizierte Entscheide werden dargestellt, in den Kontext von Lehre und früherer Rechtsprechung gestellt und kritisch gewürdigt. Und die Autoren zeigen auf, was in der Praxis künftig beachtet werden sollte (zuletzt: Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2015 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 17. Oktober 2016).
Erneut wirft ein mietrechtliches Urteil des Bundesgerichts Fragen auf, wie Thomas Koller feststellt. Im auf Französisch ergangenen Urteil 4A_254/2016 vom 10. Juli 2017 scheint das Bundesgericht im Mietrecht die jederzeitige Einwendbarkeit der Teilnichtigkeit von Verträgen durchbrechen und sie der Verjährungsregelung von Art. 67 OR unterstellen zu wollen. Ein Vorgehen, das nach Ansicht des Autors mehr als nur Verwirrung stiftet.
Ist ein Diebstahl von Betäubungsmitteln möglich? Dieser Frage geht Michel Amacher nach und kommt zum Zwischenergebnis, dass, wenn nach sachenrechtlichen Kriterien Eigentum begründet werden kann, Betäubungsmittel grundsätzlich ein taugliches Objekt eines Eigentumsdelikts bilden. Diesen Grundsatz stellt der Autor in den Kontext des Straf- und Betäubungsmittelrechts.
Der Parteistellung von Tierschutzorganisationen im Strafprozess widmet sich Charlotte Schoder. Anders als das Berner Obergericht, das die Beschwerdelegitimation in zwei aktuellen Urteilen verneinte, kommt die Autorin zum Ergebnis, dass der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen rechtsgenüglich mit der Vertretung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung und Ahndung von Tierschutzdelikten beauftragt wurde.
Als zweiter Beitrag in der Quantified Self-Reihe erscheint das Interview mit Peter Studer. Der Ingenieur und Medizinprodukt-Experte erkennt in den mit Quantified Self-Produkten gewonnenen Daten ein Potential für die Forschung und Entwicklung. Allerdings macht er auch Gefahren aus, etwa der Trivialisierung von Krankheitserscheinungen. Das Interview führte wiederum Yvonne Prieur.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Beitrag führt im Sinne eines «update» den Überblick über die im Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» sowie die in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2016 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert. Die Initialen in den Titeln geben jeweils den/die Verfasser an.
Abstract
Die Qualität französischsprachiger Entscheide des Bundesgerichts im Mietrecht ist seit einiger Zeit nicht mehr über alle Zweifel erhaben. Leider hat dieser Trend noch kein Ende gefunden. Betroffen ist diesmal der Problemkreis «Nichtverwendung des von einem Kanton vorgeschriebenen Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrages».
Abstract
Bei Delikten gegen das Eigentum nach StGB stellen sich regelmässig sachenrechtliche Vorfragen. Besonders oft betreffen umstrittene Fälle den Diebstahl von Betäubungsmitteln, die aufgrund ihrer Verkehrsunfähigkeit nicht als taugliches Objekt eines Diebstahls anerkannt werden. Der Beitrag zeigt zum einen auf, weshalb das Kriterium der Verkehrsfähigkeit grundsätzlich problematisch ist und zum anderen, dass insbesondere seit der letzten BetmG-Revision eigentlich auch an Betäubungsmitteln Eigentumsdelikte begangen werden können müssten.
Abstract
Im Juli 2017 entschied die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern, dass der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen (DBT) gestützt auf Art. 104 Abs. 2 StPO zur Anfechtung von Einstellungsverfügungen betreffend Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz nicht befugt sei. Damit änderte die Beschwerdekammer eine während sieben Jahren geltende Praxis. Die Autorin des Beitrags setzt sich mit diesen neuen Entscheiden auseinander und kommt zum Schluss, dass der DBT eine Behörde im Sinne von Art. 104 Abs. 2 StPO ist und dessen Beschwerdelegitimation demnach bejaht werden muss.
Abstract
In der positiven Beeinflussung des Gesundheitsbewusstseins der Anwender sieht Peter Studer den grössten Nutzen von Quantified Self. Der Medizinprodukte-Experte geht davon aus, dass durch eine überproportionale Zunahme an Gesundheitsdaten auch neue Erkenntnisse gewonnen werden. Das Mehr an Daten könne sich automatisch auf Diagnose- und Behandlungskonzepte der Zukunft auswirken und das betreffe auch die Kernthemen der Medizinprodukteentwicklung. «Ja genau», prognostiziert er, «ich sehe in dieser Sekundärnutzung für die Forschung und Entwicklung viel Potential». Das Interview wurde geführt, als Peter Studer noch für Swissmedic tätig war.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes bestätigt. Der heute 34-Jährige erschoss 2012 in Basel seinen Schwiegervater und verletzte seine Ehefrau und Schwiegermutter schwer. (Urteil 6B_800/2016)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist das Bundesverwaltungsgericht an, bei Beschwerden von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden künftig in der Regel auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten. Die bisherige Praxis, in solchen Fällen einen Kostenvorschuss zu verlangen, erweist sich als übermässige Beschränkung des Zugangs zur Justiz. (Urteil 12T_2/2016)
Abstract
BGer – Die Winterthurer kommen nicht in den Genuss von tieferen Strompreisen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt im Zwist mit dem Netzbetreiber Swissgrid und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) abgewiesen. (Urteil 2C_632/2016)
Abstract
BGer – Die Vereinigung gegen Fluglärm (VgF) und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) sind mit ihrem Begehren an den Flughafen Bern, ein Schallschutzkonzept auszuarbeiten, vor Bundesgericht unterlegen. (Urteil 1C_6/2017)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von 19 Personen aus dem Kanton Zug wegen Rechtsverweigerung in Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau abgewiesen. Sie kritisieren, es seien keine nennenswerten Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung getroffen worden. (Urteil 1C_504/2016)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kündigung der Schweizer Ex-Botschafterin in Venezuela bestätigt. Die Frau arbeitete von 2013 bis 2015 in Caracas und wurde wegen Verletzungen der Berufspflichten in die Schweiz zurückberufen und gekündigt. (Urteil A-2578/2016)
Abstract
Am 1. März 2018 treten das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie dessen Ausführungsverordnungen in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 entschieden. Damit erhält die Schweiz zeitgemässe, klare Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Verfolgung von Straftaten.
Abstract
Am 1. Januar 2018 nimmt die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse ihren Betrieb auf. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 15. November 2017 mehrere Verordnungen genehmigt und die dazu notwendigen Änderungen der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung verabschiedet. Die Personal- und Entschädigungsverordnung gewährleisten eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Innosuisse. Mit der Beitragsverordnung verfügt Innosuisse über eine gefestigte Grundlage für ihre Aufgaben bei der Innovationsförderung. Die Verordnungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Abstract
Für vorläufig Aufgenommene wird es zukünftig einfacher werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, weil die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen abgeschafft wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 das erste Paket mit entsprechenden Anpassungen der Verordnungen des Ausländergesetzes (AuG) genehmigt und die Teilinkraftsetzung per 1. Januar 2018 beschlossen.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 eine Revision der Organisationsverordnung VBS (OV-VBS) beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Abstract
2018 nehmen die Finanzausgleichszahlungen gegenüber dem Vorjahr um CHF 102 Millionen zu und betragen knapp CHF 5,1 Milliarden. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 15. November 2017 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich gutgeheissen.
Jusletter