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Und plötzlich weisst du:
Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen, und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.
Meister Eckhart (1260–1327)
 
Liebe Leserinnen und Leser
 
Am 1. Dezember 2017 werde ich meine Aufgaben als Verlagsleiterin Editions Weblaw niederlegen und mich der neuen Aufgabe als Co-Leiterin der Weblaw Academy widmen.
 
Mit einem weinenden und einem lachenden Auge begebe ich mich auf zu neuen Herausforderungen. Ich bin stolz, was ich mit dem wunderbaren Team der Editions Weblaw erreichen konnte und werde den Zusammenhalt und die Innovationskraft sehr vermissen. Ich freue mich aber auf die neuen Aufgaben beim Aufbau der Weblaw Academy, deren Formate zu konzeptionieren und zu moderieren mir unglaublich viel Spass bereitet.
 
Neben Webinaren, also Online-Seminaren, in verschiedensten Formen und Podcasts wird das Programm der Academy regelmässig auch Live-Veranstaltungen und Tagungen beinhalten. Mit aktuellen Themen aus den Bereichen LegalTech, Datenschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht u.v.m wollen wir Menschen begeistern und Ihnen wertvolle Hilfsmittel an die Hand geben. Das jeweils aktuelle Programm finden Sie unter www.weblaw.ch/academy.
 
Mit Anna Steger konnten wir bereits im April 2017 eine kompetente Juristin gewinnen, die Jusletter leitet. Franz Kummer wird die Verlagsleitung ad interim übernehmen.
 
Für mich bleibt an dieser Stelle, Danke zu sagen: Danke an Sie alle, die hervorragende Texte und redaktionelle Leistungen jede Woche für Jusletter und die anderen Online-Zeitschriften erbringen. Danke an die ausgezeichneten Referentinnen und Referenten, die die Idee, Webinare durchzuführen, so positiv aufgenommen haben. Ich bin überzeugt, dass es noch viele mehr werden und die Weblaw Academy mit Ihrer Hilfe zu einer Institution im juristischen Weiterbildungsbereich wird. Danke an ein grossartiges Verlagsteam, ohne euch wäre so vieles nicht möglich gewesen. Danke an das gesamte Weblaw-Team und besonders an Sarah Montani und Franz Kummer, die mich auf dem Weg zur Verlagsleitung, bei meinem eMBA und darüber hinaus immer unterstützt haben und weiterhin unterstützen.
 
Zum Inhalt der heutigen Ausgabe:
 
Jean-Christophe Liebeskind widmet sich der verstärkten Devisenkontrolle durch die Volksrepublik China. Angesichts der Interessen des Schweizer Finanzplatzes auf dem chinesischen Markt muss diese Entwicklung beobachtet werden. Der Autor zeigt auf, in welchen Grenzen in China Ansässige ihre Anlagen bei Schweizer Banken tätigen können und dabei die einschlägigen chinesischen und schweizerischen Regulierungen einhalten.
(Vgl. auch das Referat von Jean-Christophe Liebeskind «New Payment Models from China and Fight against Financial Fraud» im Webinar@Weblaw «Innovation in China. Which Impact on the World and our Businesses?» vom 7. Dezember 2017 in der Reihe «Droit de l'innovation».
 
In der «Quantified Self»-Reihe äussert sich Kurt Pärli im Interview mit Yvonne Prieur zur Datenschutzproblematik im Umgang mit Quantified Self-Produkten. Der Professor für Soziales Privatrecht und Datenschutzexperte streicht die Bedeutung der Einwilligung von Nutzerinnen und Nutzern in die Bearbeitung ihrer Daten aufgrund einer transparenten Information durch die Anbieter hervor und appelliert auch an die Selbstverantwortung.
 
In umfassender Weise und nach Themen gegliedert beleuchtet David Rosenthal die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Aus dem Blickwinkel eines Unternehmens prüft er die Änderungen auf mögliche Konsequenzen in der praktischen Anwendung. Anhand eigener Anpassungsvorschläge zum Gesetzesentwurf zeigt er auf, wo das Parlament noch korrigierend eingreifen sollte.   
 
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Jean-Christophe Liebeskind
Jean-Christophe Liebeskind
Abstract

Die Volksrepublik China kennt eine strikte Devisenkontrolle. Sie hat jüngst ihren Kampf gegen die Kapitalflucht intensiviert. Die Frage ist nicht bloss theoretisch, geht es mit Trillionen von Yuans doch um einen Betrag im zweistelligen Prozentbereich der chinesischen Geldreserven. In der Schweiz untersagt Art. 47 der Schweizer Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken diesen die aktive Beihilfe zur Kapitalflucht. Der Beitrag diskutiert die Grenzen, innerhalb derer in China Ansässige (oder ihre Intermediäre) Anlagen bei Schweizer Banken tätigen können unter Einhaltung der einschlägigen chinesischen und schweizerischen Regulierungen. (as)

David Rosenthal
David Rosenthal
Abstract

Am 15. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft für ein totalrevidiertes Datenschutzgesetz (DSG) publiziert. Nachdem in der Vernehmlassung sehr viel Kritik laut wurde, ging er deutlich über die Bücher. Das Ergebnis ist durchaus erfreulich, aber es besteht noch Anpassungsbedarf. Viel Zeit dazu gibt es nicht: Die Vorlage wird im Eilzugstempo beraten und soll schon 2018 in Kraft gesetzt werden, wenn es nach dem Bundesrat geht. Dieser Beitrag zeigt die heiklen Punkte und was der Entwurf, sollte er so umgesetzt werden, für die Unternehmen in der Schweiz bedeutet.

Interview
Yvonne Prieur
Yvonne Prieur
Abstract

Die gesellschaftliche Tendenz, die den Individuen eine scheinbare Freiheit über das eigene Leben verspricht und deren Botschaft lautet: Ich habe mein Schicksal in den eigenen Händen, beunruhigt Professor Kurt Pärli bei Quantified Self mehr als die Datenschutzproblematik. In Bezug auf die Gesundheit sei es grundsätzlich gut, wenn man mehr Selbstkompetenz entwickelt und der Autorität der Ärzte weniger ausgeliefert sei, findet er. «Es sind jedoch die übertriebenen Versprechungen und Rahmenbedingungen bei Quantified Self, denen ich kritisch gegenüber stehe», sagt Kurt Pärli. Im Interview nimmt er vor allem als Datenschutzexperte Stellung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Zürcher Obergericht hat dem jungen Mann «Carlos» bei der Anordnung einer Untersuchungshaft das rechtliche Gehör verweigert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Obergericht muss «Carlos» nun die Möglichkeit geben, sich zur Sache zu äussern. (Urteil 1B_483/2017)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Vaters zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen mehrfach versuchten Mordes aufgehoben. Das Zürcher Obergericht muss neu entscheiden. (Urteil 6B_330/2016)

Jurius
Abstract

BGer – Wenn selbstständige Taxifahrer einer Zentrale angeschlossen sind, gelten sie als deren Angestellte. Das hat das Bundesgericht im Fall von vier Klägern entschieden. Damit sind sie in Zukunft sozial deutlich besser abgesichert. Für ihre Kunden aber könnte es teurer werden. (Urteil 8C_571/2017)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat ein Verfahren gegen die Freiburger Kantonalbank (FKB) wegen Verjährung eingestellt. Das Eidgenössische Finanzdepartement warf der Bank vor, gegen die Meldepflicht gemäss Geldwäschereigesetz verstossen zu haben. (Urteil SK.2017.38)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Mitte 2017 hat der Bundesrat Anpassungen am Lohnsystem beschlossen. Nun setzt er diese zusammen mit weiteren Änderungen im Bundespersonalrecht um. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat er die entsprechenden Verordnungen revidiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 die Totalrevision der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Jurius
Abstract

Ab 2019 werden die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit der Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» verwaltet. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der Bestimmungen zur Organisation dieser neuen Anstalt per 1. Januar 2018 beschlossen.

Jurius
Abstract

2018 sollen die Schweizer Unternehmen etwas mehr gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum anstellen dürfen als 2017. Der Bundesrat hat bereits Ende September 2017 den Richtungsentscheid getroffen, die Höchstzahlen der Kontingente teilweise zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat er die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit werden die Höchstzahlen für 2018 freigegeben.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) verabschiedet. Sie betrifft einerseits die Einführung einer Leverage Ratio (LR) und andererseits neue Vorschriften auf dem Gebiet der Risikoverteilung. Damit werden zwei Ergänzungen der internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) umgesetzt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Änderung der Verordnung über die Liquidität der Banken verabschiedet. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Januar 2018 werden namentlich kleinere Finanzinstitute von Erleichterungen bei der Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio, LCR) profitieren. Im Gegenzug wird die ursprünglich für den 1. Januar 2018 geplante Einführung einer Finanzierungsquote (net stable funding ratio, NSFR) verschoben. Der Bundesrat wird Ende 2018 erneut darüber befinden.

Jurius
Abstract

Die Fälschung oder Verfälschung von Autobahnvignetten wird neu durch die Kantonspolizei und nicht mehr wie bisher durch die Bundesanwaltschaft geahndet. Dies hat der Bundesrat am 22. November 2017 beschlossen. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 die Inkraftsetzung der Rechtsänderungen im Zusammenhang mit dem von Volk und Ständen angenommenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) beschlossen. Mit diesen Anpassungen kann der NAF am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 22. November 2017 den ersten Teil der Verordnungsrevision des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) gutgeheissen. Damit verbunden ist unter anderem der Wechsel zur ausschliesslich elektronischen Publikation des SHAB. Die Teilrevision des SHAB tritt gestaffelt in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 den Beschlussentwurf des gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung des «Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV)» gutgeheissen. Er tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Reihe von Verordnungsrevisionen verabschiedet, die die Vorgaben des neuen Militärgesetzes für die «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) präzisieren. Sie treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft, wenn die fünfjährige Umsetzung der WEA beginnt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Totalrevision der Waffen- und Schiessplatzverodnung verabschiedet. Dabei hat er insbesondere die Bestimmungen zu den kantonalen Waffenplätzen und zur Bezeichnung der Waffenplätze angepasst.