Fälschung von Autobahnvignetten neu durch Kantone geahndet
Die Fälschung oder Verfälschung von Autobahnvignetten wird neu durch die Kantonspolizei und nicht mehr wie bisher durch die Bundesanwaltschaft geahndet. Dies hat der Bundesrat am 22. November 2017 beschlossen. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
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