Änderung der Verordnung über die Liquidität der Banken verabschiedet
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Änderung der Verordnung über die Liquidität der Banken verabschiedet. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Januar 2018 werden namentlich kleinere Finanzinstitute von Erleichterungen bei der Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio, LCR) profitieren. Im Gegenzug wird die ursprünglich für den 1. Januar 2018 geplante Einführung einer Finanzierungsquote (net stable funding ratio, NSFR) verschoben. Der Bundesrat wird Ende 2018 erneut darüber befinden.
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