Violation du droit à la liberté d’expression d’une ONG comdamnée pour diffamation
EGMR – In seinem Kammerurteil vom 9. Januar 2018 in der Sache GRA Stiftung Gegen Rassismus und Antisemitismus c. Suisse hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden: Verletzung von Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäusserung). (Urteil 18597/13) (as)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare