Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Es freut uns sehr, Ihnen mit dieser Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe eine reiche Palette aktueller Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Gesundheitsrechts zusenden zu dürfen.

In den letzten Jahren haben zwei Themen die Krankenversicherungspolitik wiederholt beschäftigt: Einerseits die Zulassungsregulierung («Zulassungsstopp»), andererseits die immer wieder aufkeimende Idee einer andern Organisation der Krankenversicherung, namentlich der Gedanke einer Einheitskasse. Zum ersteren Thema stellen Kerstin Noëlle Vokinger, Thomas Rosemann, Daniel Staffelbach, Nathalie Scherz und Urs Jakob Mühlematter die neusten Vorschläge des Gesetzgebers vor und würdigen diese kritisch. Jean-Louis Duc nimmt in seinem Essay dagegen Stellung zur Idee kantonaler Einheitskassen oder, besser gesagt, kantonaler oder regionaler Ausgleichsfonds, wie sie eine im Herbst 2017 lancierte Volksinitiative vorsieht.

Inwiefern ist die Einwilligung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht auch nach dem Tod noch gültig? Darf etwa jemand, kurz vor seinem Tod, alle seine Ärztinnen und Ärzte generell von der Schweigepflicht entbinden, namentlich im Zusammenhang mit einem assistierten Suizid? Frédéric Erard und Olivier Guillod klären diese Frage differenziert und zeigen die Grenzen einer solchen Einwilligung auf.

Jean-Claude Werz und Jürg Reichenbach prüfen die Durchsetzung der Haftungsansprüche von Patienten gegenüber Zahnärzten, die sich nur temporär in der Schweiz aufhalten. Sie zeigen auf, dass solche Ärzte bereits heute einem Versicherungsobligatorium unterliegen und Schadenersatzansprüche der Patienten durch Art. 60 VVG gesichert sind.

Tomas Poledna und Thomas Gächter werfen schliesslich einen Blick in die – vielleicht gar nicht mehr so ferne – Zukunft des Gesundheits- und Krankenversicherungswesens, das sich durch den vermehrten Einsatz von Artificial Intelligence (AI) in manchen Bereichen grundlegend verändern dürfte.

Tim O. Köbrich setzt sich in einer 2017 erschienen Dissertation mit der Heilbehandlung durch Vertreter nichtärztlicher Gesundheitsberufe auseinander, die in der vorliegenden Ausgabe rezensiert wird.

Besonders hinzuweisen ist auch wiederum auf die wertvolle Bibliographie gesundheitsrechtlicher Entscheide und Publikationen, die das zweite Halbjahr 2017 umfasst.

Auch im Namen des Institut de droit de la santé (IDS) der Universität Neuenburg und meiner Kollegen und Redaktionsmitglieder, wünsche ich Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.

Prof. Dr. Thomas Gächter
Universität Zürich
Redaktor Jusletter

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